Orderscheck-nur zur Verrechnung-Emfänger verstorben.

3 Antworten

Der Vermerk "nur zur Verrechnung" ist kein Problem. Man kann den Scheck auf irgendeinem Konto einreichen. Oft steht zwar der Name auf dem Scheck, dahinter aber "oder Überbringer".

Du solltest ihn also auf dein Konto einlösen "können".

Leider machst du dich damit aber einer Straftat schuldig, weil du damit - recht offensichtlich und auch nicht gerade gut zu verheimlichen - versuchen würdest, den Gläubigern deiner Schwester Geld wegzunehmen, das dir nicht zusteht. Die werden wenn sie es heraus bekommen auch nicht gerade darüber lachen sondern dich anzeigen.


silvia1 
Beitragsersteller
 12.03.2012, 09:35

Danke für die schnelle Antwort, hat mir weitergeholfen, werde den Scheck dem Treuhänder übergeben.

Ja es gibt ein Treuhänder der das Verfahren leitet. OK werde den Scheck übergeben wollte mich ja auch nicht bereichern, aber da kein Geld von meiner Schwester da ist, muß mein Vater alle Kosten der Beisetzung übernehmen, daher wollten wir alles was geht dafür verwenden. Mir liegt es sehr fern mich an irgendwas zu bereichern.

Dieser Scheck wird in die Privatinsolvenzmasse eingehen. Du übergibst ihn dem Nachlassverwalter. Wer kümmert sich um den Nachlass? Ein Insolvenzbetreuer?


silvia1 
Beitragsersteller
 12.03.2012, 09:38

Danke werde ich machen. Der Nachlaß wird von einem Treuhänder verwaltet.