wegen Fahrerflucht vom Unfallverursacher angezeigt?

1 Antwort

Ob zurückgerollt oder aufgefahren wird kaum nachzuweisen sein.

Ja, von der Versicherung kann noch sehr lange etwas kommen.

Und auch der Tatbestand des unerlaubten entfernend von der Unfallstelle wäre erfüllt. Es ist egal wer Verursacher ist. Alle Beteiligten haben die Pflicht.


Norman619 
Beitragsersteller
 09.12.2022, 12:11

ich habe gelesen der Unfallgegner sollte sich innerhalb 2 Wochen bei der Versicherung des anderen melden( wegen Begutachtung) Sonst kann ja schaden durch z.B. ein anderes schaden vertuscht werden. Wie soll dann der Herr nach z.B. in halbes Jahr nachweisen, dass nur das Kennzeichen verbeult wurde? .. so kann man doch alles mögliche unterstellen

Norman619 
Beitragsersteller
 09.12.2022, 21:53
@GrafRotz

Ich habe sowohl Automatik als auch Schaltwagen. Durch starkes Bremsen geht Motor „dank“ der super Funktion stop und Go bei dem zweiten manchmal ganz aus.

GrafRotz  09.12.2022, 22:51
@Norman619

Mein Automatik rollt jedenfalls nicht zurück, egal, ob an oder aus. Das wäre doch doch ein Ansatz, oder nicht?