wegen Fahrerflucht vom Unfallverursacher angezeigt?
Hallo Leute, ganz blöde Situation. Es ist etwas komplex. Herr Ehrlich fährt auf der Autobahn. Es ist Feierabend und ist viel los. An einem Moment merkt Ehrlich wie der Vordermann Und alle Leute vorne langsam werden. Es geht (bei allen Verkehrsteilnehmern vor und neben dem Herrn Ehrlich) prompt von xxx km/h auf fast ca 30 km/ unter. Alle bleiben kurz stehen. Herr Ehrlich bremst und dank dem Sicherheitsabstand ist Save. Er steht also da mit einem normalen Sicherheitsabstand zum Vordermann. An diesem Augenblick merkt Ehrlich, dass sein Moto eigentlich aus ist (die Zündung aber an.. da Stopp und Go Funktion..). Er muss also erstmal das Auto starten. Genau an gleichem Moment merkt Ehrlich auch, wie hinter ihm die Bremsen quietschen. Er schaut ins Spiegel und stellt dabei nichts auffälliges fest. Weder akustisch noch visuell noch sonst wie kann er merken, dass sein Auto mit PKW hinten anscheinend leicht in Berührung kam. Inzwischen fahren die Leute vorne mit ca 20 +/- 10 km/h weiter. Herr Ehrlich startet das Auto , schaut nochmal ins Spiegel und sieht, wie die Frau Schnell ihn ebenfalls anschaut, steigt dabei aber nicht aus, sondern einfach emotionslos da sitzt und anscheinend eiskalt wartet, bis auf er die Fahrt fortsetzt. Der Herr Ehrlich dementsprechend fährt langsam weiter. Die Frau Schnell fährt hinter ihm auch weiter. Alle fahren weiter, ist nichts auffälliges zu sehen / hören etc. Am gleichem Abend kommen ein paar Polizisten vorbei.. Ehrlich sollte beim zurückrollen das hinterstehende Fahrzeug berührt haben mit der Folge- das Kennzeichen leicht berührt. Die Polizei prüft die Fahrzeugpapiere, Ausweis, notiert Name, Vorname etc. Nächste Tage meldet Herr Ehrlich den Vorfall bzw. Auffindschaden der eigenen Kfz Versicherung und fragt nach, ob sich dort jemand inzwischen evtl. gemeldet hat. Es hat sich dort keiner gemeldet und auch nach satte 5 Wochen keine Meldung entgegengenommen, hieß es auch dann später. Und nun sind die Fragen.. 1. nach mehreren Wochen immer noch keinen Brief- von Polizei o. Sta. Weder Anhörung noch sonst was. Wie kann es interpretiert werden? Der Herr Ehrlich hat der Polizei lediglich die Fahrzeugpapiere und Ausweis vorgelegt und bestätigt dass er unterwegs war. 2. nach mehr als zwei Wochen hat sich die gegnerische Seite bei der Kfz Versicherung vom Hr.Ehrlich nicht gemeldet. Das angebliche Schaden - Kennzeichen muss ersetzt werden. Kann der Gegner auch nach mehr als 1 Monat den Schadenersatz verlangen? hat er Anspruch darauf? 3. Es war einen Auffahrunfall und keine „zurückrollen - Märchen“. Kann hier evtl. eine Begutachtung und auch ohne die gegnerischen Seite sinnvoll sein? Ich meine damit, ob das Begutachten eindeutige Ergebnisse mit nur einem beteiligten Wagen erzeugen kann. Hoffe auf eure Antworten.. Schönen Dank..
1 Antwort
Ob zurückgerollt oder aufgefahren wird kaum nachzuweisen sein.
Ja, von der Versicherung kann noch sehr lange etwas kommen.
Und auch der Tatbestand des unerlaubten entfernend von der Unfallstelle wäre erfüllt. Es ist egal wer Verursacher ist. Alle Beteiligten haben die Pflicht.
Mein Automatik rollt jedenfalls nicht zurück, egal, ob an oder aus. Das wäre doch doch ein Ansatz, oder nicht?
ich habe gelesen der Unfallgegner sollte sich innerhalb 2 Wochen bei der Versicherung des anderen melden( wegen Begutachtung) Sonst kann ja schaden durch z.B. ein anderes schaden vertuscht werden. Wie soll dann der Herr nach z.B. in halbes Jahr nachweisen, dass nur das Kennzeichen verbeult wurde? .. so kann man doch alles mögliche unterstellen