Kann die LBS für einen angesparten Bausparvertrag bei Auszahlung unter Verzicht des Darlehens einen Zinsausgleich verlangen?
Hallo, ich habe 2005 einen Bausparvertrag als VL bei der LBS abgeschlossen. Dieser ist zuteilungsreif. Ich möchte aber kein Darlehen. Aufgrund der günstigen Zinsen möchte ich das angesparte Guthaben einfach noch eine Weile liegen lassen. Nachdem die LBS uns im letzten Jahr gedrängt hat, den Vertrag aufzulösen habe ich nun ein Schreiben erhalten, in dem man mir anbietet, das Guthaben auszuzahlen. Bei einem Einverständnis meinerseits würde die LBS auf einen Zinsausgleich verzichten. Ist die LBS hierzu berechtigt?
1 Antwort
Tante Google sagt, dass die LBS einen Zinsausgleich verlangt, wenn die drei monatige Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Wenn Du die Knete sofort nimmst, verzichtet sie auf den Zinsausgleich, offenbar weil sie sich lieber heute als morgen los werden will.
Ich kenne mich mit Bausparverträgen nicht aus, aber wenn die LBS nicht von sich aus kündigt, kann sie es vielleicht nicht. Hier musst Du mal in die Bedingungen schauen, was bei zuteilungsreifen Verträgen gilt. Ich jedenfalls würde da nix machen.