Kann man als Miteigentümer einer Immobilie Herausgabe von Schlüssel verlangen?
Ich bin zusammen mit meinen beiden Gechwistern Miteigentümer eine Immobilie, die wir geerbt haben. Mein Verhältnis zu miener Schwester ist sehr schlecht. Ich würde gerne einen Gutachter in die Wohnung lassen, um die Immobilie schätzen zu lassen und gegebenenfalls zu verkaufen. Ich habe aber keinen Schlüssel und meine Schwester weigert sich, mir einen zu geben. Habe ich als Miteigentümer kein Recht auf die Herausgabe von dem Schlüssel?
2 Antworten
Hallo, ich denke, dass es darauf ankommt, ob das Haus von der Schwester oder sonst wem bewohnt wird. Aber selbst, wenn nicht und die Immobilie leer steht, müsste man ja einen Schlüssel herausklagen. Dies ist m.E. hier gar nicht notwendig. Es muss hier eine Erbauseinanderset- zung beantragt werden. Ich würde die Schwester erstmals gütlich schriftlich um ein Gespräch anfragen, wie sie sich das weitere Vorgehen vorstellt. Vielleicht will sie die Immobilie ja übernehmen und macht selbst einen realisti- schen Preisvorschlag. Oder es wird von beiden oder einer Partei ein Gutachter bestellt, der die Immobilie schätzt. Wird der Zugang des Gutachters zur Immoblie verhindert, wird wohl eine gerichtliche Erbauseinandersetzung unumgänglich sein. Eine Erbauseinandersetzung kann Ihre Schwester dann nicht mehr verhindern. Und noch ein Rat: Auch bei einer amtlich angeordneten Schätzung kann es Fehler geben. Durch eine amtlich angeordnete Schätzung habe ich zwischenzeitlich einen Schaden von etwa 100.000 EURO. Ich würde deshalb auch immer raten, sich auch selbst kundig zu machen.
Zutritt zu der Wohnung habe die Eigentümer nur, wenn es der Mieter/Bewohner erlaubt. Das gleiche gilt für den Besitz von Schlüsseln.
Als Erbengemeinschafft könnt ihr nur gemeinsam einen Gutachter beauftragen, dem muss dann der Bewohner Zugang zur Wohnung gewähren.
Wenn ihr Euch nicht gütlich einigen könnt, dann bleibt Euch eigentlich nur der Weg der Zangsvollstreckung zur Auflösung der Erbengemeinschaft.
Damit ist auch klar, auf Herausgabe von Schlüsseln hast Du kein Anrecht.
Als Eigentümer einer Wohnung kann ich sehr wohl den Zugang zu meiner Wohnug verlangen, um diese von einem Gutachter in Augenschein nehmen zu lassen. Das dürfte wohl unbestritten sein.
Eine Erbengemeinschaft kann nur einstimmig als Eigentümer fugieren, hier kann nicht jeder sein eigenes Süppchen kochen.
Wieso sollte die Erbengemeinschaft nur gemeinsam einen Gutachter beauftragen dürfen? Ferner: Wo steht, dass diesem Zugang gewährt werden muss ?