Berliner Testament. Alleinerbin will Haus verkaufen und Geld auf die Enkel aufteilen. Gehen die Kinder als genannte Schlusserben leer aus?

2 Antworten

Gibt es eine Möglichkeit dennoch meinen sogenannten Pflichtanteil zu bekommen?

Ja, aber nur innerhalb von drei Jahren, fristbeginnend mit dem Ablauf des Sterbejahres des Erblassers, kann der gegen den Alleinerben gestellt werden.

Da von den 750.000 EUR Nachlasswert lediglich 25.000 EUR an die beiden Töchter ausbezahlt wurden, ergäbe sich dann für jede ein Pflichtteilsergänzungsanspruch von 37.500 EUR zu ihrem gesetzl. Pflichtteil von 62.500 EUR.

G imager761

Leider steht im Sachverhalt nichts davon, dass im gemeinsamen Testament gesagt wäre, wie denn der Überlebende seinen Nachlass zu verteilen hat.

Wenn des Vermutlich überragenden Werts des unternehmerischen Vermögens und eben auch der besonderen Wichtigkeit hat man darauf das Hauptaugenmerk gelegt.

Damit hat die Mutter nun das Haus geerbt. Es ist ihres udn sie kann damit machen, was sie will (ausser es gäbe im Testament eine spezielle und bindende Regelung).

Wenn sie verschenkt, gibt es keinen Pflichtteil, ausser sie würde innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung versterben. Dann gäbe es einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Noch ein kleiner Tip, auch wenn Du Kinder hättest, würdest Du leer ausgehen, das Vermögen bekäme das Kind, nicht Du.

DEin Bruder muss handeln wie im Testament bestimmt, denn er ist lediglich als Testamentsvollstrecker eingesetzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lucky68 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 16:22

@wfwbinder

herzlichen dank für Ihre Antwort. Ja Sie haben vollkommen recht, ich habe das Testament nochmals gründlich gelesen und tatsächlich hat mein Vater versäumt schriftlich festzulegen, wie die Überlebende nach seinem Tod mit dem Nachlass umzugehen hat. Es wurde lediglich als Schlusssatz erwähnt, dass für den Fall, dass die Ehefrau zuerst versterben sollte, der Ehemann Alleinerbe sei und nach dessen versterben die gemeinsamen Kinder die Schlusserben sein sollten.

Mein Vater ist leider davon ausgegangen, dass sein schönes Haus mit über 2000 qm schön angelegtem Garten samt Schwimmbad, in einer schönen und ruhigen Wohngegend, auch der ganze Stolz meiner Mutter sei und sie dort auch bis zu ihrem Ableben wohnen bleiben würde. Wir mussten ihm am Sterbebett versprechen unsere Mutter zu unterstützen und zu helfen, da so ein riesiges Grundstück natürlich auch mit Arbeit verbunden ist. Wir haben uns auch an unser Versprechen gehalten, jedoch hat sie uns bereits 2 Wochen nach der Beisetzung unseres Vaters (nachdem sie alles was ihm gehört hat wie Kleidung, Schmuck und Antiquitäten an Fremde verschenkt oder verscherbelt hat) von Ihrem Vorhaben in Kenntnis gesetzt, mit dem identischem Wortlaut in ihrer Antwort, nämlich dass es allein IHR Haus sei und SIE deshalb damit machen kann, was SIE will..😢

Andri123  26.04.2019, 18:53
@Lucky68

Ich lese oben nur etwas von notariellen Verzichtserklärungen bezogen auf die Firma bzw. das Privatvermögen von 50.000,-€. Wenn ich das richtig verstehe und es richtig dargestellt wurde, gibt es doch keinen generellen Pflichtteilsverzicht? Da könnte man evtl. ansetzen.

Aber es geht ja offenbar auch "nur" um den Pflichteil auf den halben Hauswert, da eine Hälfte bereits der Mutter gehörte? Also ein Sechstel von einem Viertel von 700.000,-€,( abzüglich der geerbten 25.000,-€)? Das wären dann 4200,-€, falls meine Rechnung stimmen sollte. Vielleicht rechnet ja nochmal wfwbinder...

Ich rechne, von 350.000 erbt die Mutter die Häfte gesetzlich, die andere Hälfte teilen sich 3 Kinder gesetzlich, davon die Hälfte wäre das Pflichtteil, also 175000 durch 6 = 29.000

Ansonsten würde ich persönlich es so hinnehmen, dem Vater lag doch vor allem an der Versorgung der Mutter und die will das jetzt so machen. Ich hab auch so eine enkel-verrückte Mutter, egal.

wfwbinder  26.04.2019, 19:58
@Andri123

Da kann man rechnen wie man will, der Schuss mit dem Pflichtteil geht vermutlich nach hinten los.

Nehmen wir mal an. Das Haus ist 700.000,- wert und gehörte schon vorher zu 1/2 der Mutter.

50.000,- Bar und andere Werte für die Töchter und ggf. 800.000,- Unternehmensanteile. Zusammen 1.200.000,-.

Es ist kein echtes Berliner Testament, denn jeder bekommt etwas.

Gesetzliches Erbe wäre 1/2 die Mutter, die andere Hälfte an die Kinder zu gleichen Teilen.

Also 600.000,- für die Mutter und je 200.000,- für die Kinder.

Pflichtteil 1/2 vom gesetzlichen Erbe. Mutter 300.000,- erfüllt durch das Haus.

Was übrig bliebe, wären die Forderungen der beiden Töchter gegen den Bruder von je 175.000,-.

Das passt doch wohl nicht in die Pläne.

Lucky68 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 22:18
@wfwbinder

@Andri123

Ja das ganze Testament ist richtig verwirrend und auch meine Schwester meinte, das dies kein "richtiges Berliner Testament" sei. Diese gegenseitigen Verzichtserklärungen beim Notar wurden nur aus dem Grund gemacht, damit klar geregelt wird, dass der Sohn die Firma bekommt und wir beiden Mädchen sollten uns nach dem Tod beider Elternteile eben das gesamte Barvermögen (Haus, Grund, Bargeld, Schmuck etc.) teilen. Das Bargeld auf den Konten sollten wir aber eben laut Testament schon nach seinem Tod bekommen, da er davon ausging das die Mutter im Haus bleibt und mit dem Unterhalt aus der Firma und den beiden Renten (immerhin monatlich um die 3500.-€) als Einzelperson prima davon leben kann.

Nun ist es aber so, das der einzige der sein Erbe erhalten hat, der Bruder mit der Firma ist. In den Verzichtserklärungen ist auch eindeutig vermerkt, dass die Nachkommen vom Bruder keinen Anspruch auf das Privatvermögen hätten und wir Mädchen und unsere Nachkommen keinen Anspruch auf die Firma! Nach dem Tod der Mutter hätten meine Schwester und ich das restliche Privatvermögen (Haus eigentlich Haupterbteil) bekommen sollen.

Nun hat sie aber beschlossen das Haus zu verkaufen und das Geld auf die vier Enkel zu verteilen, mit der Begründung wir hätten ja schon genug bekommen, sprich jede von uns Mädchen ca. 25.000.-€.

Aber wo ist hier die Relation zum Erbe vom Bruder mit der Firma im Wert vom ungefähr 750.000.-€ ?

Die Höhe des Privatvermögens insgesamt wäre etwa gleich, müsste jedoch durch zwei geteilt werden (was auch ok wäre, denn der Bruder führt die Firma auch schon seit 10 Jahren alleine).

Ich muss noch dazu sagen, das mein Bruder mehrfach versucht hat, ihr zu erklären, dass das Haus nicht verkauft werden sollte (im Sinne vom Vater) und uns Mädchen nach ihrem Ableben zusteht und keinem der Enkel, da die Enkel dann erben, wenn wir versterben, dann kommt aber immer nur der Satz, "das es ihr Haus ist und sie damit machen kann was sie will!"😢

wfwbinder  27.04.2019, 04:09
@Lucky68
dann kommt aber immer nur der Satz, "das es ihr Haus ist und sie damit machen kann was sie will!"😢

Womit sie objektiv Recht hat.

Ich muss noch dazu sagen, das mein Bruder mehrfach versucht hat, ihr zu erklären, dass das Haus nicht verkauft werden sollte (im Sinne vom Vater) und uns Mädchen nach ihrem Ableben zusteht und keinem der Enkel, da die Enkel dann erben, wenn wir versterben,

Kann ich nachvollziehen, aber er redet gegen eine Wand.

da er davon ausging das die Mutter im Haus bleibt und mit dem Unterhalt aus der Firma und den beiden Renten (immerhin monatlich um die 3500.-€) als Einzelperson prima davon leben kann.

Es ist leider so, dass man nie davon ausgehen darf, dass andere ebenso denken, wie man selbst.

Aus meiner Sicht ist die SAche einfach schief gelaufen. Ich stehe zu meinem Vorschlag on weiter oben, sich darauf zu einigen die Dame auszuzahlen.

Lucky68 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 08:46
@wfwbinder

@wfwbinder

ja die Sache ist leider verdammt schief gelaufen!

Das schlimme (oder auch gute) ist, dass wir Kinder und auch die Enkel finden, das meine Mutter ungerecht handelt und mein Vater/Opa das "SO" nie gewollt hätte.

Meine Geschwister haben mit ihren Kindern darüber gesprochen (die sind erwachsen um die 30 Jahre alt). Die sagten alle vier, dass ihre Oma leider stur und unbelehrbar sei und wir es deshalb so hinnehmen wie es kommt und dann zu gegebenerer Zeit, das Erbe (Geld vom Hausverkauf) unter uns aufteilen, bzw. die beiden Jungs (die die Firma vom Bruder erben) wollen komplett verzichten, weil ihr Opa wollte, dass meine Schwester und ich die Schlusserben sind.

Die Entscheidung meiner Mutter können wir scheinbar alle nicht beeinflussen. Es kann ja sogar sein, dass wir vor unserer Mutter sterben oder sie auf einen Heiratsschwindler reinfällt oder die Kohle andersweitig verprasst (ist ja auch ihr Geld) und es von daher nix mehr zum vererben gibt..

Allen aus der Familie (außer der Mutter) liegt sehr viel am Familienfrieden und den Zusammenhalt, der bereits zu Lebzeiten mit unserem Vater bestand, ob das dann natürlich in 10 oder 15 Jahren immernoch so ist, weis man nie..

Vielen Dank nochmal, für Ihre Experteneinschätzung zum Sachverhalt und ihre klaren Worte.

wfwbinder  27.04.2019, 10:18
@Lucky68

Gut, ich habe natürlich keinen direkten Einblick, aber ich würde versuchen die Dame auszutricksen. Zum Beispiel durch einen Treuhänder kaufen lassen. Wenn man mit den Enkel so gut reden kann, sollte sich das machen lassen.

Snooopy155  28.04.2019, 12:23
@wfwbinder

Mit dem Erlös aus den Verkauf entfällt doch die Verpflichtung der Kinder, die Mutter auch finanziell zu unterstützen, denn sie hat damit ja genügend Eigenmittel. Wenn Sie diese dann verschenkt wäre dies doch einer künstlichen Verarmung gleichzusetzen. Das sollte die Dame dann doch zur Räson bringen und den Verkauf nochmals zu überdenken.

wfwbinder  28.04.2019, 12:34
@Snooopy155

Danke für den Henweis, aber mit 3.500,- Euro Rente ist die Dame ja wohl ohnehin gut versorgt.