Kann man zu Lebzeiten ein Haus auf Leibrente verkaufen und Erben können nicht widersprechen?
Wenn meine Oma mir ihr Haus auf Leibrente verkauft und sie verstirbt nach einigen Jahren, könnte mein Vater dann diesem Verkauf widersprechen und seinen Pflichtteil für sich und seine Nachkommen fordern. Meine Oma hat mich großgezogen, mein Vater (ihr Sohn) hat sich nicht um mich gekümmert, meine Mutter ist verstorben. Er lebt mit einer anderen Frau zusammen und hat weitere Kinder.
2 Antworten
selbstverständlich kann deine Oma zu Lebzeiten mit ihrem Eigentum tun und lassen, was sie will. Dazu gehört auch der Verkauf - ob gegen Vollzahlung oder auf Leibrente - der eigenen Immobilie. Bei einem solchen Vertrag besteht kein Unterschied zwischen dir als Käufer und jedem anderen Käufer. Problematisch wird es nur, wenn die Vertragsgestaltung so aussieht, dass du keine "echten Lasten" durch die Immobilie zu tragen hast ... Beispiel: Immo hat einen Wert von 100.000,- Euro, Oma ist 95 und verkauft dir das Haus für 5000,- Euro Cash plus einer monatlichen Leibrente von 10,- Euro ... in diesem Falle halte ich den Vertrag für anfechtbar, weil damit offensichtlich Erbmasse verschoben werden soll. Wenn du allerdings "marktübliche" Konditionen mit der Oma vereinbarst, ist daran nichts zu beanstanden. ... Grüße vom Querkopf
Dein Vater ist erbberechtigter Abkömmling und Erbe der ersten Ordnung. Ein Widerspruch oder eine Anfechtung des Vertrags auf Leibrenten Basis greift nicht. Er hat aber gegen dich einen Pflichtteilsergänzungsanspruch für den Fall, dass der Wert des Hausgrundstücks objektiv höher ist als die kapitalisierte Leibrente und zwischen Vertrag und Erbfall weniger als 10 Jahre liegen. Man spricht von "Gemischter Schenkung". Je kürzer die Lebenserwartung der Großmutter, je geringer die Leibrente, je höher der Verkehrswert des Objekts desto höher der Pflichtteilsergänzungsanspruch.