bei einem "Freund" Geld geliehen. Vorzeitige Kündigung?

4 Antworten

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Geld geliehen. Es gibt einen Vertrag und vereinbarte Ratenzahlung (...) hat mein Mann auch das Recht, an dem vereinbarten Vertrag fest zu halten?.

Mit einer konkreten Laufzeitvereinbarung? Andernfalls darf der private Darlehensgeber jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen, § 488 II 2 BGB.


Darüberhinaus ist hier eine außerordentliches Kündigungsrecht  des Darlehensgebers n. §§ 313, 314 BGB gegeben.

Ob man es auf streitige Auseinanderdsetzung ankommen lassen sollte, wäre im Hinblick auf das außergerichtliche und prozessuale Kostenrisiko zu überdenken: Eine Umschuldung (Fremdaufnahme) scheint erheblich günstiger.
 
G imager761



suse1971 
Beitragsersteller
 02.02.2016, 13:24

Danke für die Antwort.

Ja, es wurde vereinbart, dass der geliehene Betrag in 36 gleichen Montatsraten á x € zurückgezahlt wird.

Muss die Kündigung denn schriftlich erfolgen. Oder reicht ne SMS?

VG suse

Snooopy155  02.02.2016, 22:53
@suse1971

SMS ist nicht ausreichend - E-Mail ebenfalls nicht, Brief oder Fax genügen dagegen den Anforderungen.

Grundsätzlich haben die Antworter hier Recht, Vertrag ist Vertrag.

Aber warum ist denn die Freundschaft in die Brüche gegangen? Weil man sich nicht einig wurde, ob Bayern, oder BVB Deutscher Meister werden soll, oder wegen etwas anderem?

Bei jedem Vertrag besteht die Möglichkeit der Kündigung aus einem wichtigen Grund. § 314 BGB

Wenn der also Angst haben muss sein Geld nicht wieder zu bekommen, weil Du arbeitslos wurdest, oder wenn Du ihn betrogen haben solltest, oder etwas anderes schwerwiegendes, dann wäre es möglich.


suse1971 
Beitragsersteller
 02.02.2016, 12:14

Danke für die Antwort und Nein, mein Mann hat immer pünklich gezahlt und hat auch vor dies weiterhin zu tun. Er ist werder arbeitslos noch droht eine Zahlungsunfähigkeit. Der ehemlaige Freund ist einfach wütend und will sich an meinem Mann rächen. Er muss eigentlich keine Angst haben, dass er sein Geld nicht wieder bekommt. Aber er kann wohl im Moment nicht objektiv sein.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Enttäuschung, Wut und Rachelust ein wichtiger Grund nach BGB sind.

wfwbinder  02.02.2016, 13:04
@suse1971

Wut und Rachelust nicht, aber eventuell der Grund für Wut und Rachelust.

Auch ein unter Freunden geschlossener Vertrag ist wirksam und kann nicht einfach gekündigt werden, sofern die Bedingungen eingehalten werden.

Da das von Eurer Seite anscheinend der Fall ist, kann der ehemalige Freund drohen wie er will, er wird kein Recht bekommen.

Vertrag ist Vertrag, wenn beide Unterschriften, Datum und genau beschrieben ist, wie dies gehandhabt wird, dann hat er normalerweise keine Chance.