bei einem "Freund" Geld geliehen. Vorzeitige Kündigung?
Hallo, mein Mann hat sich bei einem "Freund" Geld geliehen. Es gibt einen Vertrag und vereinbarte Ratenzahlung. Jetzt ist die Freundschaft dahin und der Herr fordert sofort das restliche Geld zurück. Es sind noch 20 von 36 Raten offen. Mein Mann hat immer pünktlich gezahlt und ist nicht in Verzug. Er kann aber die restlichen Raten nicht auf einmal begleichen. Jetzt droht der Geldgeber mit Anwalt und Gericht. Hat er da Erfolg oder hat mein Mann auch das Recht, an dem vereinbarten Vertrag fest zu halten?
4 Antworten
Geld geliehen. Es gibt einen Vertrag und vereinbarte Ratenzahlung (...) hat mein Mann auch das Recht, an dem vereinbarten Vertrag fest zu halten?.
Mit einer konkreten Laufzeitvereinbarung? Andernfalls darf der private Darlehensgeber jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen, § 488 II 2 BGB.
Darüberhinaus ist hier eine außerordentliches Kündigungsrecht des Darlehensgebers n. §§ 313, 314 BGB gegeben.
Ob man es auf streitige Auseinanderdsetzung ankommen lassen sollte, wäre im Hinblick auf das außergerichtliche und prozessuale Kostenrisiko zu überdenken: Eine Umschuldung (Fremdaufnahme) scheint erheblich günstiger.
G imager761
SMS ist nicht ausreichend - E-Mail ebenfalls nicht, Brief oder Fax genügen dagegen den Anforderungen.
Grundsätzlich haben die Antworter hier Recht, Vertrag ist Vertrag.
Aber warum ist denn die Freundschaft in die Brüche gegangen? Weil man sich nicht einig wurde, ob Bayern, oder BVB Deutscher Meister werden soll, oder wegen etwas anderem?
Bei jedem Vertrag besteht die Möglichkeit der Kündigung aus einem wichtigen Grund. § 314 BGB
Wenn der also Angst haben muss sein Geld nicht wieder zu bekommen, weil Du arbeitslos wurdest, oder wenn Du ihn betrogen haben solltest, oder etwas anderes schwerwiegendes, dann wäre es möglich.
Danke für die Antwort und Nein, mein Mann hat immer pünklich gezahlt und hat auch vor dies weiterhin zu tun. Er ist werder arbeitslos noch droht eine Zahlungsunfähigkeit. Der ehemlaige Freund ist einfach wütend und will sich an meinem Mann rächen. Er muss eigentlich keine Angst haben, dass er sein Geld nicht wieder bekommt. Aber er kann wohl im Moment nicht objektiv sein.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Enttäuschung, Wut und Rachelust ein wichtiger Grund nach BGB sind.
Auch ein unter Freunden geschlossener Vertrag ist wirksam und kann nicht einfach gekündigt werden, sofern die Bedingungen eingehalten werden.
Da das von Eurer Seite anscheinend der Fall ist, kann der ehemalige Freund drohen wie er will, er wird kein Recht bekommen.
Vertrag ist Vertrag, wenn beide Unterschriften, Datum und genau beschrieben ist, wie dies gehandhabt wird, dann hat er normalerweise keine Chance.
Danke für die Antwort.
Ja, es wurde vereinbart, dass der geliehene Betrag in 36 gleichen Montatsraten á x € zurückgezahlt wird.
Muss die Kündigung denn schriftlich erfolgen. Oder reicht ne SMS?
VG suse