geld verliehen, kriege es nicht zurück?
meine schwester hat ihrer (ex) besten freundin ca. 300 € geliehen, jedoch will diese ihr sie nicht mehr zurückgeben da sie zerstritten sind. sie braucht das geld zurück, wäre es klug eine anzeige zu erstatten ?
die beiden haben auch einen kleinen vertrag, aur papier, wo die freundin von ihr unterschrieben hat. hat sie überhaupt ne chance das geld zurückzukriegen?
6 Antworten
Polizei/Anzeige hat damit nichts zu tun. Geld nicht zurück zu zahlen ist nicht strafbar, es sei denn, man hat sich Geld geliehen und wusste zu diesem Zeitpunkt bereits, dass man es nicht zurückzahlen kann.
Wenn ein fester Rückzahlungstermin (November) schriftlich vereinbart ist, muss dieser abgewartet werden, mit vorzeitiger Rückzahlung geht da leider gar nichts, so etwas muss man sich vorher überlegen.
Sicherheitshalber ca 14 Tage vor dem Rückzahlungstermin noch einmal schriftlich, am besten per Einschreiben, zur Rückzahlung auffordern.
Kommt dann kein Geld, Mahnbescheid schicken, das kann man ohne Rechtsanwalt mit geringen Kosten selbst veranlassen.
Geht dann immer noch keine Zahlung ein, hier nochmal nachfragen.
sie braucht das geld zurück
So einfach geht das nicht. Als erstes müsste sie mal den Darlehensvertrag kündigen.
Was wurde denn zur Kündigung und zur Rückzahlung vereinbart.?
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wäre es klug eine anzeige zu erstatten
Nicht sonderlich, denn dazu müsste es ja erst mal eine Straftat vorliegen.
das ist was privatrechtliches, eine anzeige wäre da nicht zielführend, da keine straftat vorliegt. also kannman sich zur not einen anwalt nehmen.
ihr den darlehensvertrag schrifltich kündigen und unter fristsetzung auffordern, den ausstehenden betrag zu begleichen. das wäre jetzt der erste schritt
Eine Anzeige bei der Polizei bringt wahrscheinlich nichts. Denn das hätte nur Erfolg, wenn man beweisen könnte, dass die Freundin bereits damals, als sie ihr das Darlehen gegeben hast, vor hatte, das Geld nicht mehr zurück zu zahlen. Das kann man wahrscheinlich nicht beweisen. Deshalb liegt kein Betrug vor und die Polizei kann nicht helfen.
Mit der schriftlichen Vereinbarung kannst sie aber beweisen, dass sie das Geld der Freundin gegeben hat und sie die Rückzahlung schuldet. Du könntest im Extremfall damit (eventuell mit Hilfe eines Rechtsanwaltes) vor Gericht gehen und das Darlehen einklagen.
Falls die Gegenseite einwendet, dass beide noch minderjährig ward und damit das Darlehen nicht rechtswirksam erteil wurde, kann das Geld trotzdem zurück gefordert werden. Denn wenn Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern Geld weggeben, dann kann dieses Geld zurück gefordert werden.
Man sollte mit der (Ex) Freundin sprechen und ihr anbieten, dass sie zumindest in Teilen oder Raten das Geld zurück gibt. Denn wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, muss die (Ex) Freundin zusätzlich die Kosten des Rechtsanwaltes und die Kosten des Gerichts zahlen. Und das sind zusammen noch mal mehrere Hundert Euro. Es ist also besser, wenn die (Ex)Freundin einsichtig ist. Vielleicht sollte man auch mit ihren Eltern sprechen.
Die Polizei nimmt vermutlich zwar die Anzeige auf, das wird im Anschluss dann aber wieder eingestellt.
Dafür ist nämlich ein Anwalt zuständig, worauf die Polizei/die Staatsanwaltschaft hinweisen wird. Was auch richtig ist.
Wenn auf dem Stück Papier nichts zum Rückzahlungstermin vereinbart wurde, muss Deine Schwester zunächst einmal das Darlehen mit einer 3 monatigen Frist kündigen.
Gleichzeitig fordert Deine Schwester zur Rückzahlung mit Fristablauf auf. Sie stellt die Zahlung fällig.
Das Schreiben sollte schriftlich und nachweisbar (Einwurfeinschreiben oder persönlich mit Zeugen) übersendet/übergeben werden.
Nach Fristablauf geht Deine Schwester zum Anwalt, wenn kein Geld gekommen ist.
Den Anwalt hat dann in der Regel die Ex Freundin im Rahmen der Verzugskosten zu zahlen.
Risiko:
Die hat kein Geld, da ist nichts zu holen, dann zahlt Deine Schwester den Anwalt.
Danke liebe:r Alarm ! Wie immer top answer