Bei den 300€ auch 25% abgezogen bekommen?
Also mir wird als Pflegekind 25% abgezogen. Gilt das auch für die 300€ Energiepauschale?
Eigentlich nein! Es gilt nicht als Lohn, sondern es ist ein Zuschuss vom Staat. Was mischt sich denn das Jugendamt darin ein?!
Gilt diese 25% auch fürs FSJ/BFD? Weil wenn das ehrenamtliche im Vordergrund steht, werden einem nicht die 25% abgezogen.
3 Antworten
Soweit die Jugendhilfe für Deine Wohnkosten aufkommt, darf sie selbstverständlich auch die Energieprämie - zumindest anteilig einfordern. Die soll Dich bei Deiner ! Zahlung der Energiekosten entlasten und ist sicherlich kein Taschengeld.
Energiepauschale ist steuerpflichtig. Es wird de beim Bezieher fällig Lohnsteuerabgezogen, wenn es über die Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber gezahlt wird.
Es ist auch nicht klar was Du mit den 25 % meinst. Kann es sein, dass von Deinen Bezügen 25 % für die Pflegekosten einbehalten werden, die das Jugendamt für Dich an die Pflegeeltern zahlt?
Pflege"kinder" deren Lebenshaltungskosten seitens der Jugendhilfe gezahlt werden, müssen sich mit bis zu 75% aus ihrem Einkommen an diesen Kosten beteiligen.
Angeblich darf der Landkreis das Geld behalten weil die ja die Energie mit dem Pflegegeld vor Strecken.