Gilt das Gespräch mit dem Chef als Arbeitszeit?
Mein Chef arbeitet in einem Gebäude, das ca. 30 Minuten zu Fuß von meinem Arbeitsort entfernt liegt. Wir sind in zwei unterschiedlichen Gebäuden.
Ich möchte beim Chef anfragen, ob er Zeit für ein Gespräch hat, da ich über meine berufliche Zukunft sprechen möchte, speziell ob der Vertrag entfristet wird.
Ich müsste zu Fuß ca. 30 Minuten laufen, um in sein Büro zu kommen und natürlich wieder 30 Minuten zurück. Gilt das als Arbeitszeit oder muss ich das als Pause verbuchen und die Zeit wird mir von der Arbeitszeit abgezogen? Muss ich den Termin auf den Feierabend verlegen, dann wäre es ja während der Freizeit oder kann ich auch z.B. am Vormittag zum Chef gehen?
1 Antwort
Das Gespräch selbst ist Bestandteil der Arbeit und damit Arbeitszeit. Eine Erklärung zum Hin- und Rückweg könnte die sog. RÜSTZEIT geben.
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/bezahlte-arbeitszeit/3562652.html
Meiner Meinung ist der Weg eindeutig als (zahlungspflichtige) Rüstzeit anzusehen.
Sollte der AG verlangen, das Gespräch erst nach dem Arbeitstag zu führen, kannst eigentlich gleich die ganze Entfristung vergessen, denn das wäre m. M. ein Indiz für wenig Interesse an Dir.
Ein Kompromiss wäre - das ist ja klar - eine Wegstrecke in der Mittagspause zurücklegen, würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall so organisieren.
Viel Erfolg!