Was muss ich beachten, wenn ich nebenberuflich einer Honorartätigkeit nachgehe?

2 Antworten

Zur KV:

Wenn Du als " nebenberuflich selbständig" eingestuft wirst, werden keine zusätzlichen Beiträge fällig. Sicher bist Du dann als nebenberuflich einzustufen, wenn sowohl die Arbeitszeit als auch das Einkommen aus der Anstellung überwiegen. Dabei vergleicht die KV das Bruttoeinkommen aus der Anstellung mit dem Gewinn aus der Selbständigkeit.

Wenn zwar die Arbeitszeit bei der Selbständigkeit geringer ist mit den 10 Wochenstunden, aber das Einkommen überwiegt, wird es schwierig und wird im Einzelfall entschieden. Siehe auch hier https://www.finanzfrage.net/frage/sozialversicherungspflicht-im-freiberuf-wenn-midijob-mehr-als-20-stundenwoche-hat-

Versteuert wird das Honorar dann über die Steuererklärung im nächsten Jahr.


Steuersalat 
Beitragsersteller
 15.04.2019, 23:23

Danke für die einzig sinnvolle und sachliche Antwort.

Wenn du mit 19,5 Wochenstunden 1.040,- Euro netto hast, wird Dein Brutto (grobe Schätzung) in der Nähe von 1.400,- Euro liegen. Bei Vollbeschäftigung wären das ca. 2.900,- brutto, oder 17,- euro die Stunde.

Wenn wir mal davon ausgehen, das 12 Monate Bezahlung aber nur 10-11 Monate Arbeit zu diesem Ergebnis führen (Urlaub und ggf. Krankheit mit Lohnfortzahlung) und ausserdem der Arbeitgeber ja Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung extra zahlen muss und Du ausserdem ja alsSelbständiger alle Kosten selbst zu tragen sind (es wird ja vom Auftraggeber vermutlich kein Arbeitsplatz gestellt), sind 30,- Euro gerade so OK.

Für die Besteuerung ist eine einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung zu erstellen un das Ergebnis geht über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung.

Bei der Krankenkasse ist es leider ein Grenzfall. Wäre die Hauptberufliche Arbeitzeit 20 Stunden pro Woche, so wäre es klar, damit wäre alles abgedeckt.

Hier muss nun immer vergleichen werden, wo die höheren Einkünfte sind.

Übrigens, wer sind denn die Auftraggeber? Zeitungen? Medienunternehmen? Vermutlich wäre es günstig mit Umsatzsteuer zu arbeiten, weil die Kunden Vorsteuerabzugsberechtigt sind. Das bringt dann für die eigenen Ausgaben den Vorsteuerabzug. Für die Kunden ist egel ob 300,-, oder 357,- inkl. Steuer, denn die holen sich die 57,- vom Finanzamt zurück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung