Midijob, Witwenpension und Minijob - was wird versteuert?
Ich verdiene 1105 € brutto im Midijob und bisher ca. 300-400 Euro zusätzlich im gemeldeten Minijob. Mein Mann war Beamter und ist jetzt vor kurzem plötzlich verstorben. Unsere zwei Kinder leben noch bei mir, für die ich Kindergeld bekomme (Schule, Ausbildung läuft noch alles). Die Witwenpension wird voraussichtlich ca. 1300 Euro brutto ergeben. Mir wurde schon gesagt, dass das als zusätzliches Einkommen gilt und versteuert werden muss, möglicherweise nach Steuerklasse VI. Muss ich dann den Minijob auch versteuern? Wirkt sich die Witwenpension auch auf die gesetzliche Krankenkassenbeiträge aus? Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten!
2 Antworten
Dein Midijob und die Beamtenpension werden auf Lohnsteuerkarte versteuert, wie man so schön sagt.
Das höhere Gehalt würde ich auf Steuerklasse III (im Jahr des Todes des Ehegatten und im Jahr danach möglich), danach auf Steuerklasse II nehmen.
Das niedrigere Gehalt dann auf Steuerklasse VI, das alls gleicht sich bewim nächsten Einkommensteuerbescheid dann wieder aus.
Den Minijob musst du nicht versteuern, das macht dein Arbeitgeber.
Bei Krankenkassenbeiträgen bin ich überfragt, das ist nicht mein Thema.
Die Witwenpension wirkt sich auch auf die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge aus.