Freiberufliche Tätigkeit und Übungsleiter bei Volkshochschule?
Habe eine freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer und dabei von den Einnahmen auch die Ausgaben ( Fahrtkosten, Telelfon, Arbeitszimmer, etc. abgezogen. Zusätzlich habe ich eine Tätigkeit an der Volkshochschule. Nun habe ich die Übungsleiterpauschale mit 2.400,- Das Finanzamt hat die Werbungskosten aus der freiberuflichen Tätigkeit, prozentual mit den Einnahmen aus der Volkshochschule abgezogen und nicht berücksichtigt, weil es bei der Übungsleiterpauschale keine Werbungskosten gibt. Deshalb auch die anderen Werbungskosten aus freiberuflicher Tätigkeit gekürzt. Ist das rechtens ! Also nochmals: freibrufliche Tätigkeit = 59,8 %, Volkshochschule = 40,2 %. Einnahmen. Deshalb wurden Werbungskosten nur mit 59,8 % berücksichtigt, weil die 40,2 % für Volkshochschule nicht geltend geamcht werden können. Dabei fielen nur Kosten für die freiberufliche Tätigkeit an und nich t für die VHS. Kann ich dagegen Einspruch einlegen ?
1 Antwort
Kann ich dagegen Einspruch einlegen ?
Natürlich kannst Du Einspruch einlegen. Das ist hier nicht die Frage. Die Frage ist, ob ein Einspruch erfolg haben wird.
Dabei fielen nur Kosten für die freiberufliche Tätigkeit an und nich t für die VHS.
Das ist entscheidend, wie kannst Du das darlegen?
Welche Kosten sind angefallen udn wie kann man die Sachlich zuordnen.
Bei den Fahrtkosten müsste das relativ einfach gehen.
Bei Telefon und Internet schon schwieriger, denn auch für den Unterricht an der VHS musst Du recherchieren.
Bürobedarf?
Kosten/Abschreibung für den PC/das Notebook?
Im Arbeitszimmer machst Du nur Übersetzungen, keine Vorbereitung für die VHS? Die machst Du am Küchentisch?
Wie schon weiter oben geschrieben, wenn Du es sachlich begründen kannst, dann klappt das auch.