Kann man sein Haus auf Rentenbasis abgeben, auch wenn es noch nicht schuldenfrei ist?

3 Antworten

1. Das Risiko, dass der Verkäufer älter wird als erwartet, ist das übliche Risiko bei Käufen auf Rentenbasis. Der Verkäufer könnte ja auch am Tag nach dem Vertrag vom LKW überrollt werden.

2. Viel wichtiger erscheint mir hier, dass das Haus noch belastet ist. Wie hoch? Wird die Schuld mit übernommen? Oder will der Verkäufer die Schuld bei der Bank tragen?

3. Grundsätzlich kann man vereinbaren, dass die Rente durch eine Einmalzahlung abgegolten werden kann.

Es wird auf jeden Fall ein schwieriges Vertragswerk.

Die Frage ist doch, ob sich überhaupt ein Käufer finden wird, der bereit ist, das Risiko eines in der Gesamthöhe unkalkulierbaren Kaufpreises einzugehen. Ich weiß nicht, wie die Vorstellungen Deines Nachbarn sind, in der Regel aber erwarten Verkäufer in solcher Lage Raten die erheblich oberhalb einer realistischen Kaufpreiskalkulation sind. Wenn dann sogar noch Schulden auf dem Haus lasten würde das die Ratenhöhe noch weiter reduzieren. Es wird sicher sehr schwierig einen Verkauf vollzogen zu bekommen.

Klaus

Eine Anmerkung um Thema Reallast/Kaufpreisverrentung:

Der Erwerber muss sich auch im Klaren darüber sein, dass er, hat er selbst im Laufe der Zeit Fremdmittelbedarf, kein Realkreditinstitut finden wird, dass sich mit dem Rang nach der Reallast begnügt.

Und der aufgeklärte Nachbar, der Voreigentümer,  wird seinen (sicheren?) Grundbuchrang  nicht aufgeben, weder durch eine Gleichrang- viel weniger durch eine Rangrücktritts-Erklärung.