Bedingte Schenkung einklagbar?
Die Großmutter hat zu Lebzeiten für jedes Enkelkind einen Couvert mit 1000,- bei der Tochter hinterlegt und diese beauftragt jedem Enkel diesen bei der Hochzeit zu übergeben, falls sie dann nicht mehr lebt, in ihrem Auftrag sozusagen.
Kann man diese Geld ohne Hochzeitsurkunde, oder dem entspr. Unterlagen einfordern oder sogar vor Gericht einklagen?
6 Antworten
Schmunzel - die Großmutter hat dieses Geld zweckgebunden angespart (aufschiebende Bedingung ) und bei der Tochter hinterlegt .... also kannst Du ohne Hochzeit auch nicht auf juristischem Weg in den Besitz dieser Ersparnisse gelangen.
Allerdings dürfte die aufschiebende Bedingung mit dem Tod der Großmutter erloschen sein und die Mutter kann jetzt nicht folgend diese Ersparnisse als ihren Erbanteil betrachten.
Sorry !
Eine Erbin hat einen Sohn, welcher die Auszahlung anstrebt; er wird wohl nicht kirchlich heiraten können, kann aber eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen. Das wäre für uns kein Problem.
Was hat denn jetzt eine kirchliche Hochzeit mit der Ausgangsfrage zu tun?
Jeder hat das Recht, eine Klage einzureichen. Hier wäre zum einen die Schenkung nachzuweisen, was durch Zeugen ggfls. noch möglich sein dürfte. Zum anderen erfolgte die Schenkung aber unter einer aufschiebenden Bedingung. Da diese nicht erfüllt ist, wird der Kläger keinen Erfolg haben.
Eine Schenkung ist dann wirksam, wenn entweder ein notarieller Schenkungsvertrag vorliegt oder aber, die Schenkung vollzogen ist.
Notariellen Vertrag gibt es nicht.
Ein Anspruch würde daher nur dann bestehen, wenn die Schenkung schon vollzogen worden wäre mit Übergabe des Gelds an die Tochter.
Diese Auslegung halte ich für äußerst zweifelhaft.
M.a.W.: Eine rechtswirksame Schenkung an die Enkel liegt bisher nicht vor. Eine Klage wäre aussichtslos.
Keine Hochzeit = kein Geld.
Aber davon abgesehen, hat @Wilees Recht, das Treuhandverhältnis ist mit dem Tod der Oma erloschen, da es ja nicht notariell bestimmt, oder im Testament aufgenommen war (oder gab es ein Testament mit dem Text, dann wäre es ein Vermächtnis.
Der Auftrag war klar erteilt, "gibt diese Kuverts mit Ihnalt an meine Enkelinnen, jeweils am Hochzeitstag." Klarer Auftrag, Erläuterung nicht nötig.
Man kann das, weil es ja, weil ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, auch über den Tod hinaus als gültig ansehen. Aber eben mit dem Zusatz "Bei der Hochzeit."
Egal wie, "keine Hochzeit = kein Geld."
Sie hätte besser sagen sollen "Bei der Hochzeit, spätestens aber am 50. Geburtstag." dann würde es irgendwann auf jeden Fall kommen.
Vermutlich nicht. Wie kannst du nachweisen, dass die Großmutter das so tat? Wie leitest du einen Anspruch ab, wenn du doch die Bedingung noch nicht erfüllst?
Wir sind drei Geschwister als Erben, alle drei wissen von der Bedingung unserer Mutter, trozdem reicht jetzt ein Enkel eine Klage ein ohne dass er verheiratet ist und fordert die Auszahlung. Meine Schwester besteht auf Vorlage der Heiratsurkunde um das Geschenk dann zu übergeben.
Wenn die Großmutter bereits verstorben ist, wäre mir das, was Deine Schwester veranstaltet, echt zu blöd!
Soll sie doch dem Enkel die 1000,00 Euro gegen Unterschrift aushändigen und gut ist!
Man, man, man, sage ich da nur!
Die Erbin , dessen Sohn die Auszahlung anstrebt, wird wohl nicht kirchlich heiraten können, kann aber eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen. Das wäre für uns kein Problem.