Bank behält Erbe trotz Vorlage des Erbscheins vorläufig ein?
Folgende Situation: Mit Sterbeurkunde + Vorsorgevollmacht + Erbschein (Alleinerbe) zur Bank gegangen.
Nach ewigem diskutieren wurde ein Teil des Erbes auf mein Konto übertragen. Der größte Teil (ein Depot) bleibt auf dem Konto des verstorbenen, einen Termin, um alles auf meinen Namen zu überschreiben, habe ich erst in über 4 Wochen! Ich habe also keinen Zugriff auf das Geld.
Darf die Bank das so überhaubt? Nach einiger Recherche wirkt es so, als ob auch das Depot sofort auf mich überschrieben werden müsste... Was ist mit den in den 4+ Wochen enstanden Kosten (Kontoführungsgebühr etc.)? Muss die Bank diese bezahlen?
Hoffe es ist alles eindeutig! Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Aus einem im letzten Jahr abgewickelten Erbfall weiß ich, daß die Handhabung bei den Banken verblüffend unterschiedlich ist.
Hoffentlich liegt Dir der Erbschein in beglaubigter Form vor. Es gibt Banken die unbeglaubigte Dokumente überhaupt nicht anerkennen.
Bearbeitungszeiten hat man bei allen Banken und 4 Wochen sind da noch recht kurz bemessen. Für den Erben ist das ärgerlich, aber rechtlich nicht zu beanstanden. Die Bank ist schließlich kein Notarzt der an allen Tagen rund um die Uhr zur Verfügung stehen zu braucht.
Einen Anspruch auf "sofortige" Umschreibung gibt es jedenfalls nicht.
Depots lassen sich nicht unverzüglich umschreiben. Alleine das nimmt noch Zeit in Anspruch.
Also doch Sparkasse! Die Sparkasse hat mir die größten Probleme gemacht. Das ist ein Bürokratenverein ohne Beispiel. Die Wichtigtuer von der Erbfallabteilabteilung wollten noch nicht einmal zu Lebzeiten erteilte Bankvollmachten mehr anerkennen und ohne beglaubigten Erbnachweis ging garnichts. Besondes pikant war, dass ich mich erst einmal durch Vorlage des Personalausweises identifizieren mußte. Dabei bin ich seit mehr als 50 Jahren Kunde bei diesem Verein!
Ja, das ist klar. Deshalb find ich es ja so unverschämt, mir erst in 2 Monaten einen Termin zu geben, um das alles zu veranlassen...
Meine Vollmacht + Sterbeurkunde wurde auch nicht anerkannt. Nur mit Erbschein. Dann aber einen immer noch warten zu lassen ist einfach frech!
Mach es wie ich: Zieh Geld und Depot ab. Das haben diese Beamtentypen nun davon.
Es ist zu unterscheiden zwischen dem Umschreiben von Konten und Depots auf einen neuen Namen und der Verfügungsgewalt über diese.
Mit Vorlage des Erbscheins hast Du den Nachweis erbracht, wer der Rechtsnachfolger des Verstorbenen ist, d.h. hast auch die Verfügungsgewalt. Du könntest also beispielsweise die Positionen des Depots auf Dein Depot bei einer anderen Bank übertragen lassen oder Überweisungen von Konten ausführen.
Die Übertragung der Inhaber kann ein komplexerer Prozess bei der Bank sein, da dies i.a. die Anlage neuer Konten und dann eine Übertragung erfordert. Im Fall von Depots sollte das zwar auch innerhalb von 1-2 Wochen abgewickelt sein, aber bei manchen ausländischen Verwahrstellen geht der Vorgang womöglich noch per Fax.
Die Bank will sicher sein, daß du der einzige Erbe bist. Natürlich werden sie dir alle Kosten in Rechnung stellen.
Nein, das ist mit dem Erbschein bewiesen. Sie wollen sich einfach nicht die Zeit nehmen und haben mir deshalb einen "Standard-Beratungstermin" gegeben. Die Frage ist, ob das so in Ordnung ist, oder ob ich ein Recht auf das Geld habe.
Ist die Bank eine Sparkasse? Die arbeitet nämlich besonders langsam und bürokratisch. So zumindest meine Erfahrung.
Nur weil das Übertragen auf deinen Namen längere Zeit in Anspruch nimmt, heißt das ja nicht, dass Du keine Verfügungsgewalt über das Depot hast! 😜😁😎
Ich glaube, dass Du das falsch angehst!
Und PS:
Es gibt Anwälte!
Vielen Dank für die Antwort. Die Dokumente sind alle beglaubigt und da gab es auch keine Probleme. Einen Teil habe ich ja auch schon erhalten. Das Problem ist eben, dass der größte Teil in Form eines Depots und eines Schließfachrs vorliegt und sich die Sparkasse leider nicht die Zeit nehmen möchte, dass auf mich umzuschreiben/mich an das Schließfach zu lassen.
Dafür habe ich in 4 Wochen eine telefonische Beratung und erst dann (in 6-8 Wochen) einen Termin.
Weil aber eben Bestatter etc. auch ihr Geld wollen, war eben dir Frage, ob ein direktes Anrecht auf das Geld besteht, womit ich mal Druck machen könnte, was ja leider nicht der Fall ist. Trotzdem danke für die Hilfe!