Kosten für gemeinschaftlichen Erbschein steuerlich absetzen?
Wir haben uns als Erbengemeinschaft (4 gleichberechtigte Erben mit 4 gleichen Erbquoten) einen gemeinschaftlichen Erbschein ausstellen lassen. Derjenige Erbe, der den Erbschein beim Nachlassgericht beantragt hat, musste zunächst auch die Kosten dafür begleichen. Diese Kosten haben wir dann durch 4 geteilt und demjenigen, der den Schein beantragt hat die Kosten anteilig erstattet. Nun kann man ja die Kosten für den Erbschein steuerlich absetzen. Welchen Nachweis verlangt das Finanzamt von mir, d.h. wie kann ich nachweisen, dass ich ein Viertel der Kosten des Erbscheins getragen habe?
1 Antwort
Durch Gebührenbescheid und Kopie des Kontoauszugs, z.B.
(Dass die Kosten im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung und nicht etwa im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar sind, ist bekannt?)
Super. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Oh, ich hatte eher an die Einkommensteuererklärung gedacht. Aber ok, die Antwort ist natürlich auch für die Erbschaftsteuererklärung gültig und hilfreich. Vielen Dank nochmal!