Schuldner zahlt an Gerichtsvollzieher, bei ihm Geld verlustig - Ist Schuldner frei?
Mich interessiert zur Zeit eine Frage, dazu ich gern eure Meinung hörte. Der Gerichtsvollzieher hat für den Gläubiger bei dem Schuldner einen Schuldbetrag (Teilbetrag) von 2000 Euro freiwillig erhalten. Dieser Betrag ist ihm dann aber abhanden gekommen, dem Gerichtsvollzieher möglicherweise auch gestohlen worden. Muss diesen Teilbetrag der Schuldner nochmals zahlen oder ist er gegenüber dem Gläubiger freigeworden? Oder ist das nurmehr eine Haftpflichtsache des Gerichtsvollziehers gegenüber dem Gläubiger? Was sagt ihr dazu?
2 Antworten
Die Zahlung an den Gerichtsvollzieher befreit. Lies mal § 815 Abs. 3 ZPO. Die Bestimmung gilt entsprechend bei einer freiwilligen Zahlung wie ja wohl auch in deinem Fall.
Zunächst einmal muss zweifelsfrei festgestellt werden wer an wen zu welchem Zeitpunkt welche Zahlungen geleistet hat. Sind die Zahlungen durch Quittung bestätigt? Wenn ja dann kein Problem für den Schuldner.