Rechtliche Frage zu "Betrug" im Rahmen des Betreibens von "Findom", usw. als Mann, der sich als Frau ausgibst, sich aber offiziell "quersexuell" nennt?
Wie zuvor schon erwähnt, habe ich vor, mich als Frau auszugeben, in dem ich aber stets meine eigenen Bilder und Sprachaufzeichnungen bearbeite, dass sie überzeugend weiblich rüberkommen. Also kein Verletzen der Rechte Dritter. Fragen zum Finanzamt wurden auch schon beantwortet.
Das gedenke ich, zu tun, um erfolgreich "Findom" zu betreiben, "Suggardaddys" an Land zu ziehen, usw. Für die Moralapostel: warum sollen das Frauen (erfolgreich) tun können und Männer nicht? Und außerdem würde ich nicht alles für mich behalten, ich würde viel spenden, etc.
Zum eigentlichen Anliegen: falls das irgendwie "auffliegen" sollte und sich ein "Geschädigter" beschwert, kann mir ja eigentlich rechtlich nichts passieren. Oder doch? Ich gebe mich ja im Zweifelsfall bei den Behörden als "quersexuell" aus, also müssen sie mich als Frau (zumindest zeitweise) akzeptieren. Die bearbeiteten Bilder (Faceapp) kann ich ja als "geschminkt" ausgeben. Und es steht ja nirgends, dass man Bilder seines BIOLOGISCHEN Geschlechtes zeigen muss. Hauptsächlich wurde ich meine Füße zeigen und nur mit einer App Körperhaare entfernen, usw., was niemand kontrollieren kann. Sorge bereitet mir aber das "Verweiblichen" meiner Stimme mittels Computerprogramme.
Gibt es hier einen für sowas versierten Anwalt, der mir mit Sicherheit sagen kann, dass mir rein straf- und zivilrechtlich nichts passieren kann (Geld zurück zahlen, usw.)?
Ich habe auch einen illegalen Plan, der zu 99% erfolgreich und risikoarm wäre, viel mehr Möglichkeiten böte, aber sehr umständlich und mühselig wäre und das Geld am Ende nur in Bar vorliegen würde und nur durch Geldwäsche normal für meine Ziele auf dem Konto nutzbar wäre.
Deswegen wäre mir der legale Weg lieber.
Danke für Eure Antworten
2 Antworten
Quersexueller soll also eien Frau sein :-D
Wenn Du damit später ja so viel Geld verdienst, dann nehme welches in die Hand und lasse dich vom Anwalt beraten, PUNKT!
Aus meiner Sicht sind alle von Dir angesprochenen Varianten nicht legal, denn Du führst Deine "Kunden" hinters Licht!
Du täuscht diese, um für Dich daraus einen finanziellen Vorteil zu ERGAUNERN!
Und "später" würde mich diese Frage auch gar nicht mehr interessieren. Dann stecke ich schon tief in meinem Plan drin und kann es nicht mehr ändern. Wer liefert sich schon freiwillig ans Messer? Deswegen möchte ich es im Vorfeld wissen. Auspacken werden aus Scham eh die wenigsten "Kunden". Und wo kein Kläger, da kein Richter.
Anders geht es als Mann nicht. Verstehe nicht, warum ich als "Quersexueller" nicht als "Frau" gelten kann und es somit noch immer eine "Täuschung" wäre.
Ansonsten werde ich wohl die Methode wählen, die jeden Arno Funke wie einen Milchbubi aussehen lässt. Dieser "Markt" ausschließlich für "Biofrauen"? Nicht mit mir. Aber Danke.