Rechtliche Frage zu "Betrug" im Rahmen des Betreibens von "Findom", usw. als Mann, der sich als Frau ausgibst, sich aber offiziell "quersexuell" nennt?

2 Antworten

Quersexueller soll also eien Frau sein :-D

Wenn Du damit später ja so viel Geld verdienst, dann nehme welches in die Hand und lasse dich vom Anwalt beraten, PUNKT!

Aus meiner Sicht sind alle von Dir angesprochenen Varianten nicht legal, denn Du führst Deine "Kunden" hinters Licht!

Du täuscht diese, um für Dich daraus einen finanziellen Vorteil zu ERGAUNERN!


Heinel7744 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 00:58

Und "später" würde mich diese Frage auch gar nicht mehr interessieren. Dann stecke ich schon tief in meinem Plan drin und kann es nicht mehr ändern. Wer liefert sich schon freiwillig ans Messer? Deswegen möchte ich es im Vorfeld wissen. Auspacken werden aus Scham eh die wenigsten "Kunden". Und wo kein Kläger, da kein Richter.

Heinel7744 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 00:53

Anders geht es als Mann nicht. Verstehe nicht, warum ich als "Quersexueller" nicht als "Frau" gelten kann und es somit noch immer eine "Täuschung" wäre.

Ansonsten werde ich wohl die Methode wählen, die jeden Arno Funke wie einen Milchbubi aussehen lässt. Dieser "Markt" ausschließlich für "Biofrauen"? Nicht mit mir. Aber Danke.