Alteisen an Schrotthändler privat verkauft - Kündigung des Arbeitnehmers wegen Diebstahls rechtens?
Eisenreste des Arbeitgebers sind vom Arbeitnehmer privat an einen Schrotthändler verkauft worden. Der Arbeitgeber hätte sie als Abfall entsorgt und sogar dafür noch Entsorgungskosten zahlen müssen. Ist die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtens, da sie mit Diebstahl begründet wurde?
2 Antworten
Ich fürchte da hat der Arbeitnehmer schlechte Karten, habe grad heute am Frühstückstisch gelesen, daß schon kleine Bagatell-Diebstähle zu fristloser Kündigung führen. Selbst eine Verkäuferin im Fischladen wurde gekündigt - als sie die abgelaufenen Fischbrötchen (die man sowieso weggeworfen hätte) noch gegessen hat. Der Arbeitgeber hat wohl auch am Abfall ein ganz normales Eigentumsrecht.
Die fristlose Kündigung ist berechtigt, und wird auch vor den Arbeitsgerichten durchsetzbar sein.
Wenn ein Arbeitgeber Abfälle zur Vernichtung deklariert hat, bleiben sie bis zur physischen Übergabe an den Entsorger sein Eigentum. Der Arbeitnehmer kann sich nicht darauf berufen, dass es ja nur Abfälle sind. Auch die möglichen Entsorgungskosten gehen ihn nichts an, dass ist Unternehmerentschedung. Die unternehmerische Freiheit kann durch das eigenmächtige Verhalten eines Arbeitnehmers eigentlich nur im arbeitsrechtlich nachteiligen Sinn beeinflusst werden.
Im übrigen sind Eisenreste Wertstoffe und haben einen Materialwert, das weiß auch der Arbeitgeber. Es ist fast davon auszugehen, dass er diese als Wertstoff entsorgen, d.h. verkaufen wollte.