Jobcenter verlangt nicht nur Kontoauszüge, sonder auch Lohnabrechnung?
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen.
Bis vor einem Monat war ich in einem Büro als geringfügig Beschäftigte angestellt. Nun hat sich der Vertrag nicht verlängert.
Auch habe ich dem Jobcenter die Kündigung des Arbeitgebers eingereicht.
Nun ist mir von einem Monat leider die Lohnabrechnung durch einen Umzug verloren gegangen. Jedoch habe ich von dem vorigen Monat die Lohnabrechnung selbstverständlich eingereicht und als Beleg auch beide Kontoauszüge, wo die Höhe der Entgelte angegeben sind.
Nun ist meine Frage, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn das Jobcenter nicht nur Kontoauszüge, sondern auch die Lohnabrechnungen anfordert und ich beim Verlieren eines Nachweises, das ALG II gekürzt bekomme? Der Kontoauszug muss doch Beleg genug dazu sein.
Für einen nochmalige Ausstellung der Lohnabrechnung meines ehemaligen Arbeitgebers ist mir sehr ungangenehm und möchte ich vermeiden.
Mann wird doch auch bei der Minijobzentrale angemeldet. Reicht solch ein zusätzlicher Nachweis mit dem Kontoauszug vielleicht aus?
Es wäre nett, wenn man mir dazu eine Anwort senden könnte.
Liebe Grüße
N. Scherer
1 Antwort
Wenn das Jobcenter dich auffordert die Abrechnung einzureichen und du dem nicht nachkommst, weil du keine Zweitschrift anfordern willst, ist auch die Einstellung der Leistungen angemessen.
Es kann schließlich sein, das du vom Arbeitgeber eine Barauszahlung bekommen hast, die auf der Abrechnung steht, wovon das Jobcenter dann aber nichts erfahren kann, wenn du nur die Kontoauszüge einreichst, ohne die dazugehörige Abrechnung.