Jobcenter verlangt nicht nur Kontoauszüge, sonder auch Lohnabrechnung?
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen.
Bis vor einem Monat war ich in einem Büro als geringfügig Beschäftigte angestellt. Nun hat sich der Vertrag nicht verlängert.
Auch habe ich dem Jobcenter die Kündigung des Arbeitgebers eingereicht.
Nun ist mir von einem Monat leider die Lohnabrechnung durch einen Umzug verloren gegangen. Jedoch habe ich von dem vorigen Monat die Lohnabrechnung selbstverständlich eingereicht und als Beleg auch beide Kontoauszüge, wo die Höhe der Entgelte angegeben sind.
Nun ist meine Frage, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn das Jobcenter nicht nur Kontoauszüge, sondern auch die Lohnabrechnungen anfordert und ich beim Verlieren eines Nachweises, das ALG II gekürzt bekomme? Der Kontoauszug muss doch Beleg genug dazu sein.
Für einen nochmalige Ausstellung der Lohnabrechnung meines ehemaligen Arbeitgebers ist mir sehr ungangenehm und möchte ich vermeiden.
Mann wird doch auch bei der Minijobzentrale angemeldet. Reicht solch ein zusätzlicher Nachweis mit dem Kontoauszug vielleicht aus?
Es wäre nett, wenn man mir dazu eine Anwort senden könnte.
Liebe Grüße
N. Scherer
1 Antwort
Wenn das Jobcenter dich auffordert die Abrechnung einzureichen und du dem nicht nachkommst, weil du keine Zweitschrift anfordern willst, ist auch die Einstellung der Leistungen angemessen.
Es kann schließlich sein, das du vom Arbeitgeber eine Barauszahlung bekommen hast, die auf der Abrechnung steht, wovon das Jobcenter dann aber nichts erfahren kann, wenn du nur die Kontoauszüge einreichst, ohne die dazugehörige Abrechnung.
Dort gab es vielleicht andere Nachweise oder Sachverhalte. Zudem ist auf der Abrechnung das "Austrittsdatum" vermerkt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Es geht u.a. darum zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet ist und der Abgleich des Geldeingangs zur Abrechnung. Ich sag es mal anders - GUT, dass so geprüft wird - denn es handelt sich immer noch um Steuergelder aus Arbeitsverhältnissen von Menschen die diese Leistung überhaupt erst ermöglichen. Entweder du besorgst die Abrechnung oder könntest bei der Mini-Job-Zentrale mal nachfragen, ob du dort abgemeldet wurdest und sie dir die Abmeldung bescheinigen können. Vielleicht reicht das dann ja schon.
dann verstehe ich nicht, warum man bei einer Freundin in Berlin, das als ausreichend akzeptierte.