Privatverkauf: Holt der Käufer die Ware nicht ab und tritt der Verkäufer von Kaufvertrag zurück, kann der Verkäufer vom Käufer die Lagerkosten verlangen?

Angenommen, ein Privatkäufer erstand von einem Privatverkäufer eine Sache (knapp unter 5 € zzgl. Versandkosten, Paketgröße 19,5 cm × 12,8 cm × 6,2 cm, Gewicht unter 1 kg) über eBay. In der Beschreibung stand: „Keine Rücknahme“. Der Käufer zahlte, aber holte die Sache nicht ab. Konkret schlug der Zustellversuch von DHL fehl und nach einer mehrtägigen Lagerung in der Filiale nahe Käufer, währenddessen die Ware nicht abgeholt wurde, wurde die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt.

Der Verkäufer nahm nach die Rücksendung von DHL an, setzte dem Käufer eine 14-tägige Frist für Selbstabholung oder erneute Zustellung (mit erneuten vorab zu zahlenden Versandkosten) nach Wahl des Käufers und warnte ihn vor Lagerungskosten von pauschal 1 € pro Tag beim Verkäufer daheim. Diese zweiwöchige Frist lief ab. Der Käufer hinterließ währenddessen eine schlechte eBay-Bewertung. Der Käufer antwortete dem Verkäufer nicht, ging insbesondere auf die eigentliche Frage zur Selbstabholung oder erneuter Zustellung nicht ein. Nun will der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Darf der Verkäufer vom Käufer die Kosten für Lagerung verlangen (also mit Kosten der Ware verrechnen und die Differenz in Rechnung stellen)? Wenn ja: Was ist dabei zu beachten? Wenn nein: warum nicht?

ebay, Schadenersatz, Verkauf, Rücktritt, ebay-Verkauf, Privatverkauf
gebrauchten Foodtruck gekauft. Steuerlich geltendmachen?

Hallo, ich benötige einmal Schwarm-Wissen!

Ich habe 2021, vor meiner Selbständigkeit, einen Foodtruck gebraucht gekauft. Ich möchte diesen nun in meine Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, was ja auch geht - habe mich erkundigt (vorweggenommene Betriebsausgaben).

Nun kommt es zu meiner eigentlichen Frage:

Ich habe den Foodtruck gebraucht von einem Gastronom gekauft. Dieser betrieb den Foodtruck wohl neben seiner Gastronomie. Der Foodtruck war komplett ausgestattet. Wir haben einen ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeug gemacht. Nun ist es so, dass keine MwSt aufgeführt ist. Brutto wie Netto. Der Vorbesitzer erwähnte noch bei der Preisverhandlung, dass er den Verkauf ja auch beim Finanzamt angeben muss. Was ja eigentlich klar ist, denn mit dem Foodtruck machte er ja Umsätze. Somit wird er wohl diese Einnahme auch angeben müssen. Aber anhand des ADAC-Kaufvertrags ist nicht zu erkennen, dass er als Unternehmer verkauft hat. Er hat sich als Privatperson eingetragen.

Da ja der Verkauf zwischen Privatpersonen keine MwSt/Vorsteuer vereinnahmt wird, kann ich die jetzt auch nicht in meiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, oder?

Meine Überlegung jedoch auch war, dass es sich ja nicht um einen normalen PKW handelt, sondern um einen Foodtruck, der vollkommen ausgestattet ist. Sicher wurde er bei der AutoVersicherung so geführt. Zumindest musste ich den Foodtruck als Gewerbeauto versichern. Das heißt, dass man doch nachvollziehen kann, dass der Verkäufer ein Gewerbebetreibende ist und den Verkauf des Autos auch beim Finanzamt angegeben hat, so kann auch ich die Vorsteuer geltend machen, oder?

Über Feedback würde ich mich sehr freuen!

Firmengründung, Steuern, Firmenwagen, Privatverkauf
Ebay-Teillieferung, ausstehender Rest verweigert?

Hey hey wieder einmal, liebe Community.

Heute wieder mal ein kleiner und komplizierterer Fall. Ich habe ein Sammelobjekt (Handheld-Konsolen Spiel) bei ebay gekauft von Privat zu Privat.

Lieferumfang:

Spiel mit OVP+Anleitungen, zusätzliches Gerät (verwendbar in Kombination zum Spiel) und eine zusätzliche OVP-Umverpackung für alles vorangegangene.

Der Verkäufer hat den Artikel angeblich aus Versehen an jemand Falsches geschickt, weil er 2 Artikel verwechselt hat. (Komischerweise kam der andere Artikel aber auch nie bei mir an). Diese 3. Person hat sich quergestellt und den Artikel ewig nicht zurückgeschickt. Am 04.06. sollte der Artikel ursprünglich bei mir sein. Die 3. Partei hat dann am 13.06. das Paket zum VK zurückgeschickt. Dieser behauptete plötzlich, die 3. Partei hätte das Zusatzgerät (welches Bestandteil des Artikels war und ca. 50€ von 130€ Kaufpreis ausmacht) weggeschmissen und er wird mir das Geld wohl zurücküberweisen müssen.

Ich sagte, er soll mir ERSTMAL und wie von Anfang an besprochen meinen gekauften und mir zustehenden Artikel zusenden und ich werde ihn dann begutachten und dann weiterschauen, wie wir verfahren.

Am 18. kam das Paket an. Der Artikel ist einwandfrei, bis auf das fehlende Zusatzgerät. Ich schrieb den VK an und habe ihn gebeten, mir das Gerät (gibt es noch ausreichend auf dem Gebrauchtmarkt zu kaufen) in vergleichbarem Zustand nachzusenden, ggf. zu kaufen und dann nachzusenden oder mir eine Preisminderung zu gewähren, damit ich ihn mir selbst nachkaufen kann.

Was folgt war vorherzusehen: er weigert sich. Er hat mich ja informiert, dass was fehlt und ich wäre einverstanden gewesen, dass das Teil fehlt. Er wäre sowieso der billigste auf ebay gewesen, daher muss ich nun damit leben. Alternativ soll ich ihm das Spiel zurückschicken. Auf meine wirklich höfliche und sachliche Forderung der Nacherfüllung bzw. Nachlieferung unter Androhung von Strafanzeige reagiert er nicht mehr.

Nun die Frage: Ich würde diesen Fall klar als Teillieferung deklarieren, ihr auch? Eine Frist auf 14 Tage werde ich ihm setzen. Danach Anzeige wegen Warenbetruges und Unterschlagung.

Ab wann kann ich ihn mahnen und die Mahnkosten auf ihn umlegen?

Ich sehe mich hier klar im Recht, da unvollständig geliefert wurde. Der VK hat mein Eigentum falsch versendet und dadurch kam was abhanden. Vom Kauf zurücktreten will ich nicht, da der Artikel ja einwandfrei ist und ich ihn auch behalten will. Aber das Gerät macht eben 1/3 des Kaufpreises aus.

Bin gespannt auf eure Antworten und danke schonmal! :)

ebay, Recht, Privatverkauf
Käufer hält sich bei Privatverkauf nicht an die Abmachungen, Mahnung verschicken?

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem. ( es wird jetzt etwas kompliziert ) Ich habe, als ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin ein halbes Jahr vorher eine neue Küche einbauen lassen ( Wert 2800€ ) Nach mir ist eine ( jetzt ehemalige ) Freundin von mir eingezogen, und als Freundschaftspreis sollte sie mir 2000€ bezahlen. Um es kurz zu machen, sie hat die Summe nicht vollständig beglichen und ist jetzt wieder ausgezogen. WIr haben dann ausgemacht, dass ich die Küche an den neuen Nachmieter verkaufe. Dies ist soweit auch fast geschehen. Die neue Nachmieterin ist eine flüchtig Bekannte von der Arbeit, der ich die Wohnung vermittelt habe. Sie wollte die Küche dann gerne übernehmen. Hat sie auch gesehen und zugestimmt. Für die Küche hätte ich einen anderen potentiellen Käufer gehabt, der 1200€ gezahlt hätte. Da die neue Mieterin aber die Küche haben wollte, hab ich ihr diese für 950 € angeboten. Damit war sie zunächst auch einverstanden. Dann zog sich eine Diskussion ( schriftlich über WhatsApp )über mehrere Wochen, in denen sie immer wieder weiter den Preis drücken wollte, weil sie dann immer weitere Mängel ( welche Kleinigkeiten waren, was bei einer mittlerweile 3 1/2 Jahre alten Küche normal ist ) gefunden hatte. Letzendlich hab ich mich jetzt auf 700€ eingelassen, bezahlt hat sie mir bisher aber nur 600€, weil sie der Meinung ist wir hätten das ja jetzt so abgemacht. Was eindeutig nicht stimmt, da ich nie diesen 600€ zugestimmt habe. Alles in allem eine komplizierte Geschichte, weil sie die ehemalige Freundin dann auch noch mit Lügengeschichten eingemischt hat.

Frage ist jetzt: Was kann ich tun, um die restlichen 100€ noch zu bekommen. Auf die bestehe ich jetzt! Meine Idee war, zunächst ein EInschreiben zu schicken, mit der Aufforderung das restliche Geld zu bezahlen und mit Androhung weiterer Konsequenzen....( Mahnung etc....)

Für Tips wäre ich sehr dankbar!!!!! Das ganze geht mir nämlich mächtig auf den Keks, weil dies andere Person extrem dreist und dabei auch nicht sonderlich empfänglich für Argumente ist......

Vielen Dank!!!!!

Mahnung, Privatverkauf

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