Hey hey wieder einmal, liebe Community.
Heute wieder mal ein kleiner und komplizierterer Fall. Ich habe ein Sammelobjekt (Handheld-Konsolen Spiel) bei ebay gekauft von Privat zu Privat.
Lieferumfang:
Spiel mit OVP+Anleitungen, zusätzliches Gerät (verwendbar in Kombination zum Spiel) und eine zusätzliche OVP-Umverpackung für alles vorangegangene.
Der Verkäufer hat den Artikel angeblich aus Versehen an jemand Falsches geschickt, weil er 2 Artikel verwechselt hat. (Komischerweise kam der andere Artikel aber auch nie bei mir an). Diese 3. Person hat sich quergestellt und den Artikel ewig nicht zurückgeschickt. Am 04.06. sollte der Artikel ursprünglich bei mir sein. Die 3. Partei hat dann am 13.06. das Paket zum VK zurückgeschickt. Dieser behauptete plötzlich, die 3. Partei hätte das Zusatzgerät (welches Bestandteil des Artikels war und ca. 50€ von 130€ Kaufpreis ausmacht) weggeschmissen und er wird mir das Geld wohl zurücküberweisen müssen.
Ich sagte, er soll mir ERSTMAL und wie von Anfang an besprochen meinen gekauften und mir zustehenden Artikel zusenden und ich werde ihn dann begutachten und dann weiterschauen, wie wir verfahren.
Am 18. kam das Paket an. Der Artikel ist einwandfrei, bis auf das fehlende Zusatzgerät. Ich schrieb den VK an und habe ihn gebeten, mir das Gerät (gibt es noch ausreichend auf dem Gebrauchtmarkt zu kaufen) in vergleichbarem Zustand nachzusenden, ggf. zu kaufen und dann nachzusenden oder mir eine Preisminderung zu gewähren, damit ich ihn mir selbst nachkaufen kann.
Was folgt war vorherzusehen: er weigert sich. Er hat mich ja informiert, dass was fehlt und ich wäre einverstanden gewesen, dass das Teil fehlt. Er wäre sowieso der billigste auf ebay gewesen, daher muss ich nun damit leben. Alternativ soll ich ihm das Spiel zurückschicken. Auf meine wirklich höfliche und sachliche Forderung der Nacherfüllung bzw. Nachlieferung unter Androhung von Strafanzeige reagiert er nicht mehr.
Nun die Frage: Ich würde diesen Fall klar als Teillieferung deklarieren, ihr auch? Eine Frist auf 14 Tage werde ich ihm setzen. Danach Anzeige wegen Warenbetruges und Unterschlagung.
Ab wann kann ich ihn mahnen und die Mahnkosten auf ihn umlegen?
Ich sehe mich hier klar im Recht, da unvollständig geliefert wurde. Der VK hat mein Eigentum falsch versendet und dadurch kam was abhanden. Vom Kauf zurücktreten will ich nicht, da der Artikel ja einwandfrei ist und ich ihn auch behalten will. Aber das Gerät macht eben 1/3 des Kaufpreises aus.
Bin gespannt auf eure Antworten und danke schonmal! :)