Kann ich als Werkstudent (20h/woche), ein Gewerbe als Freiberufler anmelden bei dem ich mehr als 20h/woche arbeite?
Ich überlege als Freiberufler eine Gewerbe anzumelden um einen Kollegen, der Einzelunternehmer ist, als Projekt-Manager im Büro zu unterstützen. Diese Art der Beschäftigung wäre auf vorraussichtlich 4-6 Monate begrenzt, da im Anschluss eine Vollzeitstelle für mich in seinem Unternehmen entstehen könnte. Ich würde dort vermutlich mehr als 20h/Woche arbeiten.
Gleichzeitig bin ich aktuell noch als Werkstudent im Vertrieb tätig und habe einen überdurchschnittlichen Stundenlohn aufgrund des Provisionsmodells meines Betriebes (GmbH). Dementsprechend habe ich auch steuerliche Abgaben (ca.20% vom Brutto) bei Steuerklasse 1. Dort arbeite ich in der Regel 16h/Woche, hin und wieder aber auch mehr.
Was muss ich beachten um meinen Werkstudentenjob behalten zu können und um die 4-6 Monate ein Gewerbe zu betreiben ohne unnötige Steuerliche Abgaben zu generieren oder nachträglich Strafen zahlen zu müssen, weil mir ein Fehler unterlaufen ist.
2 Antworten
Als Freiberufler musst Du kein Gewerbe anmelden, aber beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben und im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben.
Mir fallen auch keine Tricks ein, wie man hier "unnötige steuerliche Abgaben" vermeiden könnte.
Die 20 Stunden vorschrift ist keine steuerliche Vorschrift udn nichts, was eine Strafe/Ordnungswidrigkeit auslöst.
Es ist eine Vorschrift die sicher stellen soll, dass sich Studenten hauptberuflich mit Ihrem Studium befassen.
Das einzige was daran gekoppelt ist, ist die Möglichkeit die Studenten - KV zu nutzen.
Selbständige Tätigkeit ist schwer zu kontrollieren. Also wenn Du es schaffst den Eindruck zu erwecken, dass die selbständige Tätigkeit in den Semesterferien ausgeübt wurde, wäre alles in Ordnung.