Was tun wenn nach Küchenablöse auf der Rechnung ein geringerer Kaufbetrag drauf steht?
Hallo. Ich habe vor einer Woche eine Wohnung gemietet und da vom Vormieter eine 2 Jahre alte Ikea Küche im Kaufwert von „8.000 Euro“ übernommen. (War auch in eBay Kleinanzeigen so ausgeschrieben) Wir waren Uns einig dass ich sie für 3.000 € Ablöse. (Dies wurde im Übergabeprotokoll und in der Anwesenheit der Vermieter festgelegt). Die Rechnung der Küche sollte ich danach noch erhalten.
Nach ein paar Tagen fragte ich nach der Originalrechnung – keine Antwort.
letztendlich habe ich durch einen „Zweiten Mietinteressenten“ die Rechnung erhalten. Und herauszulesen ist, das die Küche einen NEUPREIS von 2.044€ hatte. Nachdem ich den Vormieter drauf ansprach fragte er mich nur was ich mir erlaube und hat mich per Handy blockiert. Hab ich eine Chance Geld zurück zu fordern/klagen??
3 Antworten
War auch in eBay Kleinanzeigen so ausgeschrieben
Was ich bei so etwas nicht verstehe , ist die gnadenlose Blauäugigkeit irgendwelcher Mietinteressenten.
Den Neupreis einer 2 Jahre alten IKEA-Küche kann man recht einfach via Katalog in etwa überprüfen.
Und die Diskrepanz zwischen dem genannten Preis und dem Beschaffungspreis wäre so sehr einfach herauszufinden gewesen.
Außerdem ... die Rechnung fordert man vor Zahlung an.
Inwieweit hier ( u.U. ) der § 263 StGB Anwendung finden kann ..... kann Dir Dein Anwalt erläutern.
Da geb ich ihnen recht... in diesem Fall dachte ich mir leider „ ach den kenn ich, dem kann ich glauben“ - naja; traue niemandem außer dir selbst hat sich nun leider bestätigt und hab natürlich draus gelernt.... :/
Ab zur Polizei und Betrugsanzeige gegen Vormieter.
Sceenshot von E-Bay Kleinanzeige ausdrucken mitnehmen und Rechnung mitnehmen. Zahlungsbeleg auch mitnehmen. Übergabeprotokoll mitnehmen.
Danach kannst Du überlegen, ob der Vormieter Geld/Einkommen hat. Ist er Sozial-Hilfe Empfänger kannst Du Dir gerichtliche anwaltliche Schritte sparen. Ein Ansatzpunkt wäre auszuforschen ob er in der neuen Wohnung Kaution hinterlegt hat und wieviel. Die kann man pfänden lassen.
§ 263 StGB
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Durch die falsche Angabe des Kaufpreises (8.000,- Euro) hat er bei Dir einen Irrtum erregt und sich dadurch einen Vermögensvorteil verschafft (Ablöse 3.000,- Euro).
Klassischer Fall von Betrug.
Könnte im Jurastudium als Modellfall genutzt weren.
Vielen Dank für die Antwort. Macht es daher nichts dass kein expliziter Kaufvertrag erstellt wurde? Bzw. reicht das Übergabeprotokoll und die Aussage der Vermieter sowie des Mitineressenten und der Anzeige in eBay Kleinanzeigen aus?