Vormieter hat noch Sachen im Keller gelassen... Kann ich das wegwerfen?

2 Antworten

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Du hast sicherlich kein vertragliches Verhältnis zu dem Vormieter. Aber Dein Vermieter hat(te) eins. Es ist die Aufgabe des Vermieters Dir Deine Mieträume - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen - freigeräumt zur Verfügung zu stellen. Du mußt Deinen Vermieter unverzüglich über etwaige Hinterlassenschaften Deines Vormieters informieren, damit es der Vermieter auf (zunächst) eigene Kosten entfernen kann, was nicht Wegwerfen heißt. Bei einem Übergabeprotokoll vor dem Einzug würde man solche Mängel festhalten. Möglicherweise hat der Vermieter noch einen kleinen Hebel über die noch nicht vollständig zurückgezahlte Mietkaution.

Da Du nun schon eine Weile in Deiner Wohnung wohnst, ist die eigentliche Rügefrist "unverzüglich" schon überschritten. Aber Du kannst es ja dennoch versuchen.

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Rechtlich gesehen hat er zwar eine Räumungspflicht des Kellers, aber eben noch Eigentum an seinen Sachen :-O

Fordere ihn schriftlich per Einwurfeinschreiben auf, "die Sachem (mit 14 Tage Frist ) bis zum [Datum] abzuholen, danach würdest du eine konkludente Erklärung der Aufgabe seines Eigentums gem. § 959 BGB annehmen und die herrenlosen gewordenen Sachen gegen Nachweis vernichten".

So hälst du dir Schadensersatzforderungen wirksam vom Leib :-)

Und informiere auch den Vermieter, der hier auch noch Druck machen kann - die Einhaltung der vertragsgemäß zu räumenden Wohnung betrifft auch das zugewiesenen Kellerabteil des Vormieters :-)

G imager761