Abfindung für Wohnungsauszug?
Mein Vermieter hat sich geändert, da die Wohnung verkauft wurde. Mein neuer Vermieter würde die Wohnung gerne für sich haben, kann mich aber auch nicht zwingen aus dem Vertrag auszutreten. Jetzt hat er mir gesagt, er würde mir eine Abfindung zahlen wenn ich bis März 2013 ausziehe. Ich habe von sowas noch nie gehört. Ist sowas normal? Kann ich damit irgendwie auf die Nase fallen?
3 Antworten
Ja, das ist normal. Damit kann man eigentlich nicht auf die Nase fallen. Wichtig ist, dass vertraglich zu regeln, vor allen Dingen, wann die Zahlung fällig wird. Die müsste sicherheitshalber bei Deiner Kündigung teilweise anstehen, die Restzahlung bei Auszug.
Ich hatte das Thema auch einmal und habe es aber über einen Anwalt und ein Notaranderkonte abwickeln lassen.
Und dann könnte man auch noch draufpacken: keine Verpflichtung zur Schönheitsreparatur (der neue Eigentümer will sowieso bei derartigen Arbeiten seinen Geschmack zur Geltung bringen) und keine Beteiligung mehr an der ausstehenden Betriebskostenabrechnung.
Letzter Punkt hängt aber von der persönlichen Erwartung über eine Gutschrift oder Nachbelastung ab. Aber so kann man wenigstens schnell das Vertragsverhältnis endgültig beenden.
Ja, Ihr Zwei, wo lebt Ihr denn? Abfindungen an lästige Mieter zu zahlen war früher gang und gäbe. Dann aber änderte sich die Rechtsprechung zum Eigenbedarf und man konnte das undankbare Volk auf einmal für lau heraus kegeln. Nun schaut die Rechtsprechung wieder genauer hin und da zahlt so mancher Eigentümer wieder.
Du mußt Dir mal die Mietpreise von Vergleichswohnungen anschauen und den Unterschied zu Deiner jetzigen Bleibe ausrechnen und zudem die Kosten des Umzugs mit einkalkulieren. Dann kannst Du Dir überschlagen, ob sich die Annahme eines solchen Angebots lohnt oder, ob Du auf die Nase fällst.
Immer muß man man als Mieter daran denken, dass bei Ablehnung einer gütlichen Einigung es manche Vermieter anschließend auf die harte Tour versuchen, insbesondere doch die Eigenbedarfskündigung erklären und das dann klageweise versuchen durchzusetzen. Eine Prognose über den Erfolg einer solchen Aktion kann Dir natürlich hier und jetzt keiner geben. Wenn sie aber Erfolg hat, bist Du der Gelackmeierte: DANN gibt es selbstredend kein Geld mehr für den Auszug und die enormen Prozeßkosten hast Du zusätzlich am Hals.
...dann hatte der Vermieter aber auch keine Zeit, einen über Jahren laufenden Räumungsprozeß zu führen und das läßt ihn großzügig werden.
Das wird wohl so gewesen sein. Allerdings wäre das soweit nie gekommen. Der Vermieter kam mit dem Vorschlag incl. Abwicklung zu mir, und ich habe zugeschlagen (Handschlag) :-)
Dein VM will auf diesem Wege eine kostenpflichtige Räumungsklage und langwierigen Widerspruch gegen seine Eigenbedarfskündigung vermeiden.
Sofern er tatsächlich dort einzieht, die Kündigung demnach rechtens und form- und fristgerecht erklärt auch wirksam ausgesprochen wurde, gibt es für dich nur eins: Nimm sein Geld solange das Angebot steht und zieh freiwillig termingerecht aus :-O
G imager761
Bei mir lief es, wie oben geschrieben, etwas anders ab. Hier wollte der Vermieter verkaufen und offensichtlich war der Kaufpreis ohne vermietete Wohnung erheblich höher. Deswegen hatte der Verkäufer/Vermieter das über eine Abfindung - oder wie man das auch immer nennen mag - geregelt.