Eigennutzung nach Vermietung bereits nach 1 Jahr, was ist mit Absetzbarkeit der Sanierungskosten?
Ich habe vor 5 Jahren eine Wohnung gekauft. Zunächst wohnten ich und meine Partnerin dort vier Jahre lang. Während dieser Zeit tauchten Feuchtigkeits- und Schimmelprobleme auf und als Folge daraus dann letzlich ausgezogen. Danach wurden die Schäden beseitigt und zugleich auch das Badzimmer modernisiert, mit dem Plan die anfallenden Kosten bei der Vermietung abzusetzen. Diese Maßnahmen wurden alle durchgeführt nach dem wir ausgezogen sind im Januar-Februar 2012. In März 2012 kamen dann die Mieter. Es war leider nicht gelungen das Problematik mit der Feuchtigkeit und Schimmel zu beseitigen. Nun werden diese aus dem Grund zum Jahresende ausziehen. Nun habe ich mich aber von meiner Freundlin getrennt und könnte selbst wieder in die Wohnung einziehen (je nach Zustand der Wohnung) ab Anfang 2013. Die Frage ist nun: Würde ich in diesem Fall zu früh wieder zum Selbstnutzer, und hätte ich Probleme mit der Abschreibung der Sanierungskosten zu erwarten?
Ich habe gelesen, dass es eigentlich ein "legales Trick" ist, aber dann wird hier http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/steuersparmodell-immobilie-erst-vermieten-dann-selbst-einziehen.html folgendes gesagt: Steuer-Tipp 1: Übertreiben Sie es dennoch nicht, vermieten Sie nicht zu kurz! Halten Sie sicherheitshalber eine Schamfrist von wenigstens 3 Jahren ein.
1 Antwort
HalloMikkoP, Du wirst damit wohl nicht durch kommen - in den Veröffentlichungen wir immer von einigen Jahren gesprochen, also damitmeine ich, dass nach der Sanierung einer vermietenen Wohnung einige Jahre vergehen müssen, bis zum Selbsteinzug, damit die Kosten anerkannt werden. Finanziell musst Du den Steuervorteil, der Dir entstehen mal gegenrechnen, mit den Mietkosten, die Du ja selbst für Deine Mietwohnung hast. Allerdings solltest Du aus gesundheitlichen gründen das Schimmel-Thema beseitigen, bevor Du einziehst.
Danke Roserl, Das Schimmel-Thema ist, richtig, zuerst zu beseitigen. Jetzt aber im Winter wegen geringe Außenluftfeuchte sehr schwer zu beurteilen.. Abgesehen davon: -Gibt es hier denn eine feste Regelung, wie Lange die Vermietung hat dauern müssen, oder wird es von Fall zu Fall individuell betrachtet? Ich habe inzwischen viele Veröffentlichungen über das Thema gelesen, aber die einzige Nennung die ich gefunden habe war eben der genannte Schamfrist. -Gibt es Gründe, die eine Wiederselbstnutzung nach einer kurzen Zeit doch ermöglichen, ohne den Steurvorteil zu verlieren? z.B. wie hier die Trennung, oder dass es doch um ein unbefristetes Mietverhältnis handelte? -Die Zinsaufwendungen über die Mietdauer bleiben aber auf alle Fälle absetzbar, richtig?