Eigennutzung nach Vermietung bereits nach 1 Jahr, was ist mit Absetzbarkeit der Sanierungskosten?

1 Antwort

HalloMikkoP, Du wirst damit wohl nicht durch kommen - in den Veröffentlichungen wir immer von einigen Jahren gesprochen, also damitmeine ich, dass nach der Sanierung einer vermietenen Wohnung einige Jahre vergehen müssen, bis zum Selbsteinzug, damit die Kosten anerkannt werden. Finanziell musst Du den Steuervorteil, der Dir entstehen mal gegenrechnen, mit den Mietkosten, die Du ja selbst für Deine Mietwohnung hast. Allerdings solltest Du aus gesundheitlichen gründen das Schimmel-Thema beseitigen, bevor Du einziehst.


MikkoP 
Beitragsersteller
 09.12.2012, 11:24

Danke Roserl, Das Schimmel-Thema ist, richtig, zuerst zu beseitigen. Jetzt aber im Winter wegen geringe Außenluftfeuchte sehr schwer zu beurteilen.. Abgesehen davon: -Gibt es hier denn eine feste Regelung, wie Lange die Vermietung hat dauern müssen, oder wird es von Fall zu Fall individuell betrachtet? Ich habe inzwischen viele Veröffentlichungen über das Thema gelesen, aber die einzige Nennung die ich gefunden habe war eben der genannte Schamfrist. -Gibt es Gründe, die eine Wiederselbstnutzung nach einer kurzen Zeit doch ermöglichen, ohne den Steurvorteil zu verlieren? z.B. wie hier die Trennung, oder dass es doch um ein unbefristetes Mietverhältnis handelte? -Die Zinsaufwendungen über die Mietdauer bleiben aber auf alle Fälle absetzbar, richtig?