Jahreseinkommen bei Abfindungszahlung im Januar
Ich erhalte ein im Februar eine Abfindungszahlung. Bei mir greift die Fünftelregelung für die Abfindung. Ich diskutiere allerdings gerade mit meinem Arbeitgeber darüber, wie das Jahresgehalt für 2013 anzunehmen ist. Ich sage, dass mein Januargehalt, das zu erwartende Jahresgehalt ist, da ich mich im July selbständig machen werde und im Anlaufjahr keine Einkommen erwarte. Mein Arbeitgeber sagt er müsse mein Januargehalt mit 12 multiplizieren - das sei mein Jahresgehalt für 2013 - d. h. der 12fache Betrag den ich annehme. Wenn ich diese Daten in einen Abfindungsrechner einstelle, dann sehe ich eine deutlichen Unterschied in der Nettoauszahlung der Abfindung.
Was ist Richtig - das tatsächlich bis 31.12.2013 von meinem Arbeitgeber bezahlte Bruttomonatsgehalt ist mein Jahresgehalt und wird als Basis für die Berechnung meine Nettoauszahlung der Abfindung heran gezogen
oder ist das fiktive Jahresgehalt 2013, das zur Berechnung der Nettoabfindung herangezogen wird.
4 Antworten
Nein, der Arbeitgeber darf nicht beurteilen, was man selber an künftigem Einkommen erwartet. Ob man sich selbständig macht oder z.B. eine Weltreise, geht den alten AG nichts mehr an - nur das Finanzamt im Folgejahr. Deshalb sehe ich keinen Grund, weshalb das Januargehalt nicht als normales Monatsgehalt zu versteuern sein sollte. Siehe weitere Informationen im u.g. Link.
http://www.finanzfrage.net/tipp/wie-optimiere-ich-die-nettoquote-meiner-abfindung
@FREDL2: Richtig, die wird gebraucht. Bzgl. der Umsetzung kenne ich etliche Fälle, in denen der AG "zufrieden" war mit einer schriftlichen AN-Bestätigung, dass im lfd. Jahr keine weiteren Einkünfte erzielt werden - und so der Vorteil eines deutlich höheren "Netto-Vorab" erreicht wurde.
Vielen Dank für die vielen schnellen Antworten. Das hat mir in der Argumentation gegenüber meinem AG sehr geholfen. Ich habe meinen AG zwischenzeitlich davon überzeugen können (nachdem ich auf ein Telefonat mit dem Finzamt verwiesen habe), dass das Januargehalt mein Jahresgehalt ist.
Ich muss allerdings eine Erklärung abgeben, dass ich für 2013 keine weiteren Gehaltszahlungen erwarten und falls doch steuerlich relevantes Einkommen dazu führt, dass eine Steuernachzahlung kommt ist mein AG komplett aus der Haftung und ich bin der einzige Steuerschuldner - bin ich ja auch.
Rechner : http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm
versuche es hier noch einmal. K.
Dieser Satz ist doch Quatsch und enthält überhaupt keine Antwort auf die gestellte Frage.
gelbeJutta, ja klar, dein Kommentar hier hat dem Fragesteller natürlich viel weiter geholfen !!! K.
Die Antwort von Abfindungsforum oder die von FREDL2 ?
Gibt es dazu Paragraphen ? Urteile ? Oder sonst irgendwelche Richtlinien ?
Also ich habe beim FA nachgefragt. 3 von 4 Finanzamt Mitarbeitern hatten Ahnung =0 Die 4 Person die ich erreichte (Stunden später), teilte mir mit das es läuft wie FREDL2 meint.
Dann habe ich Zweisteuerberater und Anwälte für Steuerrecht befragt.
Die representierten die auffassung wie Abfindungsforum
Und so bin schlau wie in März 2012.
@GAFIB: soweit eine völlige richtige Antwort. Das Januargehalt wird auch als normales Monatsgehalt versteuert. Die Hochrechung auf ein Kalenderjahr wird nur die Abfindungszahlung gebraucht.