Darf der Vermieter mich zwingen vor mietende auszuziehen?
Wir haben unsere Wohnung fristgerecht gekündigt und mittlerweile auch eine neue gefunden, soweit so gut. Das Mietverhältnis endet laut Kündigung und Kündigungsbestätigung am 31.01.2021.
Nun fordert uns die Hausverwaltung die sich um alles kümmert dazu auf sie Wohnung bis spätestens 14.01.21 übergeben zu haben da mit dem Nachmieter ein Vertrag ab dem 15.01.21 unterzeichnet wurde.
Wir schaffen es aber bis dahin nicht die Wohnung zu übergeben da erst am 29.01.21 (frühestmöglicher Termin) Sperrmüll abgeholt wird.
Kann die Hausverwaltung uns zwingen zum 14.01.21 auszuziehen?
8 Antworten
Nun fordert uns die Hausverwaltung die sich um alles kümmert dazu auf sie Wohnung bis spätestens 14.01.21 übergeben zu haben da mit dem Nachmieter ein Vertrag ab dem 15.01.21 unterzeichnet wurde.
Das ist alleine das Problem deren Verwaltung - nicht Eures. Euer Vertrag läuft rechtlich betrachtet am 31.1.2021 - um 23.59.59 aus. Und vorher müsst Ihr im Prinzip die Wohnung nicht verlassen. ( Was Eure Nachmieter machen - kann Euch egal sein )
Außerdem .... was ihr im Moment ganz stark im Auge behalten müsst ... Corona - wie habt Ihr den Umzug geplant --- denn es dürfen sich nach derzeitigem Stand ( und daran wird sich vermutlich auch nach dem 10.Januar nichts ändern ) nur 5 Personen aus 2 Haushalten aufeinandertreffen - außer Ihr habt einen Umzug mit Umzugsunternehmen geplant.
Seid ihr aber bereits vorher mit Sack und Pack aus der Wohnung raus - und die Verwaltung ist bereit sich um den Sperrmüll zu kümmern und ! erlässt Euch 50% der Januarmiete bzw. die ganze Miete falls der Mieter vor dem 15. einziehen möchte - dann bitte schön.
Aber lasst Euch bitte in keine Situation hineindrängen, aus der Ihr ! dann nicht mehr wisst, wie Ihr sie händeln sollt.
Und achtet drauf, dass ihr eine saubere Wohnungsübergabe hinbekommt - die HV bestätigt Euch Mängelfreiheit, bzw. sagt Euch frühzeitig was konkret zu machen ist - sprich es findet eine "Vorabnahme"/ Besichtigung durch die HV statt.
Im Moment habt ihr einem gewissen Vorteil - denn die HV muss versuchen ihren Vertrag wenn möglich umzusetzen.
Im ganzen Pech für die Hausverwaltung. Sie dürfen Euch nicht vor Vertragsende rausschmeißen, auch wenn nur noch Sperrmüll liegt. Deswegen, wenn Ihr schon raus seid: Ihr könnt mit Ihnen ein Vorfälligkeit vereinbaren (Schriftlich und das Geld Bar auf die Hand): Halbe oder ganze Monatsmiete zurück, Wohnung als Ok abnehmen und quittieren lassen, Sperrmüll und Rest aufräumen und Putzen sowie Renovieren (falls nötig ..auch die Kleinigkeiten) machen die auf Ihre Kosten wäre z.B ein guter Deal. Auch das schriftlich.
Laut Mietvertrag habt ihr bis 31.01 das Recht in der Wohnung zu wohnen. Euch kann keiner zwingen vorzeitig auszuziehen. Natürlich kann man sich mit der Hausverwaltung einigen, solltet ihr die Wohnung leergeräumt haben und es nur am Sperrmüll habert. Allerdings nur unter den Vorbehalt das die halbe Miete zu verrechnen ist. Und sich die Hausverwaltung um den Sperrmüll kümmert.
Nein, du hast einen gültigen Mietvertrag bis zum 31.1. Falls es für euch machbar ist würde ich mir das 14 Tage früher ausziehen "vergolden" lassen. Also mindestens mal die Miete des kompletten Januar als Entschädigung raus handeln.
Wenn die Verwaltung eine Wohnung für 2 Wochen parallel vermietet ist das nicht mehr als Recht.
..und natürlich ein Übergabeprotokoll ohne Mängel in dem steht dass die komplette Kaution erstattet wird, sonst holt eine findige HV sich die halbe Miete wieder von der Kaution.
Was spräche dagegen, die Wohnung mit Sperrmüll, ohne besenrein gefegt zu haben am 14.01. mit allen Schlüsseln zu übergeben, wenn die Hausverwaltung eine entsprechende Mietmängelfreiheitsbescheinigung abgäbe und euch die überzahlte halbe Januarmiete übergäbe und fragt genau das nach?