Ab wann muss ich eine Steuererklärung machen?
Hallo, ich bin noch nicht allzu lange im Arbeitsleben tätig und interessiere mich dafür, ab wann man eine Steuererklärung machen muss. Also wann muss man das als Selbstständiger/Freiberufler und wann als Angestellter? Müssen Auszubildende das auch?
Vielen Dank für Eure Antworten!
3 Antworten
Ich gehe davon aus, dass Du die Einkommensteuer meinst.
Die AO sagt in § 149, dass derjenige eine Erklärung abgeben muss, der nach den Einzelsteuergesetzen dazu verpflichtet ist.
Das EStG sagt in § 25, dass der Veranlagungszeitraum das Kalenderjahr ist und das der Steuerpflicht nach Ablauf des Kalenderjahres eine Steuererklärung abzugeben hat, außer nach § 43 Abs. 5 und § 46 unterbleibt eine Veranlagung. § 56 EStDV regelt noch ein paar weitere Fälle, in denen eine Erklärung abzugeben ist.
§ 43 Abs. 5 EStG sagt im Groben und Ganzen, dass keine Veranlagung stattfindet, wenn Du nur Einkünfte hast, von denen Kapitalertragssteuer einbehalten wurde.
§ 46 EStG sagt, dass keine Veranlagung stattfindet, wenn Du nur Lohneinkünfte hattest, von denen Lohnsteuer einbehalten wurde und keine Ausnahmen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 7 vorliegen.
Im Absatz 2 Nr. 8 steht aber, dass eine Veranlagung doch durchgeführt wird, wenn man es durch Abgabe einer Steuererklärung beantragt.
Was sagt Dir das? Vermutlich nix.
Gewerbliche oder Selbständige erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG bzw. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nach § 18 EStG. Also müssen Sie eine Erklärung abgeben.
Ein Auszubildender hat im Regelfall nur Lohneinkünfte die der Lohnsteuer unterlagen und evtl. ein paar Kapitaleinkünfte die aber der Kapitalertragsteuer unterlagen. Der Azubi muss daher keine Steuererklärung nach dem Einkommensteuergesetz abgeben, solange er nicht vom Finanzamt dazu aufgefordert wird, denn wenn das Finanzamt auffordert, muss man abgeben (steht auch in § 149 AO), aber er kann freiwillig eine abgeben.
Für den Normalarbeitnehmer gilt das gleiche wie für den Azubi.
Ach ja, das wichtigste noch zum Schluss. Damit wir überhaupt in das Deutsche Einkommensteuerrecht kommen, musst Du eine natürliche Person mit einem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sein, und es müssen Einkünfte im Sinne des § 2 EStG vorhanden sein.
Du solltest dann eine Steuererklärung machen, sobald du (Lohn-) Steuern zahlst. Und wenn du als Auszubildender die Einkommensgrenze von 7.664 Euro überschreitest, zahlst du auch Steuern und solltest eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt machen.
8.004,- € ist der grundfreibetrag für alleinstehende seit dem 01.01.2010, lieber MrAllwissend ;-)
ach so, zur Verdeutlichung ich meine nicht "bis wann" also wann im Jahr, sondern wann man generell muss.