Was erbt die Tochter meines Mannes aus 1. Ehe?
Wir besitzen gemeinsam ein Haus, sind verheiratet und haben noch keine Regelung getroffen. Wenn mein Mann stirbt, bekommt seine Tochter aus 1. Ehe dann nur einen Pflichtteil von seiner Hälfte des Hauses oder vom ganzen Haus?
2 Antworten
Wenn die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung kommt - der Ehemann also kein Testament erstellt hat - dann gehört die Tochter zu den gesetzlichen Erben und hat Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses vom Vater. Bei Vorhandensein eines Testamentes reduziert sich der Anspruch auf ein Viertel - und nur auf einen geldwerten Ausgleich.
Ohne Testament gibt es dann eine Erbengemeinschaft bezüglich des Hauses, mit allen Vor- und Nachhteilen.
Die Tochter Deines Ehemannes erhält keinen Pflichtteil, sondern den gesetzlichen Erbteil, soweit es kein Testament gibt.
Gesetzliche Erben Deines Gatten sind Du und seineTochter.
Seine Haushälfte bekommst zu einer Hälfte Du (§§ 1371 + 1931 BGB) und zur anderen Hälfte seine Tochter (§ 1924 BGB).
Sei froh, dass es kein Pflichtteil ist, denn dann müsstest Du ihr den Betrag in Geld auszahlen.
Ihr seid danach eine Grundstücksgemeinschaft von der Dir 3/4 udn ihr 1/4 gehören.
Hätte ich mir denken können, da ich ja immer so langsam tippe. Zudem Sind Dir auch die dazugehörigen Paragraphen immer bekannt.
Ob die Grundstücksgemeinschaft ein Vorteil ist, hängt vom persönlichen Verhältnis der beiden Erben ab. Denn wenn hier die Tochter mal die Teilungsversteigerung beantragt, dann wird es teurer als die Auszahlung eines Pflichtteils.