Was erbt die Tochter meines Mannes aus 1. Ehe?

2 Antworten

Wenn die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung kommt - der Ehemann also kein Testament erstellt hat - dann gehört die Tochter zu den gesetzlichen Erben und hat Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses vom Vater. Bei Vorhandensein eines Testamentes reduziert sich der Anspruch auf ein Viertel - und nur auf einen geldwerten Ausgleich.

Ohne Testament gibt es dann eine Erbengemeinschaft bezüglich des Hauses, mit allen Vor- und Nachhteilen.


Petra215 
Beitragsersteller
 30.07.2018, 07:42

vielen Dank für die Antwort

Die Tochter Deines Ehemannes erhält keinen Pflichtteil, sondern den gesetzlichen Erbteil, soweit es kein Testament gibt.

Gesetzliche Erben Deines Gatten sind Du und seineTochter.

Seine Haushälfte bekommst zu einer Hälfte Du (§§ 1371 + 1931 BGB) und zur anderen Hälfte seine Tochter (§ 1924 BGB).

Sei froh, dass es kein Pflichtteil ist, denn dann müsstest Du ihr den Betrag in Geld auszahlen.

Ihr seid danach eine Grundstücksgemeinschaft von der Dir 3/4 udn ihr 1/4 gehören.


Petra215 
Beitragsersteller
 30.07.2018, 07:41

ganz herzlichen Dank für die Antworten

Snooopy155  29.07.2018, 22:09

Hätte ich mir denken können, da ich ja immer so langsam tippe. Zudem Sind Dir auch die dazugehörigen Paragraphen immer bekannt.

Ob die Grundstücksgemeinschaft ein Vorteil ist, hängt vom persönlichen Verhältnis der beiden Erben ab. Denn wenn hier die Tochter mal die Teilungsversteigerung beantragt, dann wird es teurer als die Auszahlung eines Pflichtteils.