Bei Hauskauf bürgen?
Mein Mann und ich wollen ein Haus zur Vermietung kaufen. Er möchte der alleinige Eigentümer und Kreditnehmer sein und ich nur Bürge. Ich finde das aber in einer Ehe so nicht ok. Im Falle einer Trennung habe ich dann vielleicht die Schulden an der Backe und er hat das Haus. Oder sehe ich das falsch? Was würden Sie mir raten?
7 Antworten
Das siehst Du absolut richtig.
Abgesehen davon, dass Eheleute derartige Vorhaben gemeinsam planen und umsetzen sollten - was ja auch eines der Merkmale einer Ehe ist - ist das Vorgehen des Mannes inkonsequent:
- Von der Haftung her gibt es nur ein paar Unterschiede zwischen "Kreditnehmer" und "Bürge". Eine Verpflichtung, den Kreditbetrag zurückzuzahlen, haben beide, der Bürge eben erst dann, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlt.
- Du sollst also in die Haftung (=Nachteil), ohne gleichzeitig Eigentum zu haben (=Vorteil).
Wenn ihr das schon getrennt macht (aus welchen Gründen auch immer, und wenn es nur die berühmt-berüchtigten "steuerlichen Gründe" sind), dann bitte richtig, also Mann allein Eigentümer und Kreditnehmer, aber komplett ohne Dich und ohne Deine Haftung.
Hallo !
Bürgen ist nicht optimal. Denn wenn es zur Trennung kommt und er nicht bezahlt nimmt man dich in Anspruch. Zudem kommt das wenn du auch nicht zahlen kannst verlierst du unter Umständen auch das andere Haus.
Ich würde das keinesfalls tun. Ist zu wacklig.
Liebe Grüße
Wer bezahlt denn den Kaufpreis für das Haus? Wer zahlt die Raten ab? Ihr gemeinsam oder nur der Mann?
Wenn das alles vom Mann bezahlt wird, wieso sollte Dir dann die Hälfte des Hauses zustehen?
Der Bürge wird in Anspruch genommen, wenn beim Schuldner nichts zu holen ist. Ob das der Fall ist, wissen wir nicht.
Wir wissen nicht, ob das Haus seinen Preis verdient, wir wissen nicht, wie solide die Finanzierung ist. Im Grunde wissen wir über die Sache garnichts. Was für einen Rat sollen wir denn dann geben?
" Er möchte der alleinige Eigentümer und Kreditnehmer sein "
du trägst den Kredit mit(?) und bist "nur Bürge"...... aber Hallo, da wären bei mir aber alle Alarmglocken in betrieb !!!
Ich fände dieses Bürgen in einer Ehe grundsätzlich auch nicht okay, zumal meistens eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen dem Bürgen zwecks Rückgriff auf den Bürgschaftsauftraggeber "Ehemann" fehlt. Der Rückgriff könnte z. B. auf seine Haushälfte bei Eurem gemeinsamen Haus erfolgen (natürlich notariell abgesichert!).
Aber die ganze Situation mit dem neuen Haus ist auch noch unzureichend beschrieben. Wer gibt das Eigenkapital, wer trägt den Schuldendienst, wer versteuert die Mieteinnahmen, welche einkommensteuerliche Veranlagungsform wird gewählt und welche Gründe führt Dein Mann für diese Variante an?