Wird Erbe des Schwiegersohns zur Zuzahlung der Heimkosten für Schwiegermutter mit einbezogen?

2 Antworten

DEin Mann ist für die Heimkosten seiner Schwiegermutter nicht verantwortlich.

Weder mit seinem Einkommen, noch mit seinem Vermögen.

Seine Einkünfte sind nur dann releant, wenn:

1. Du kein Einkommen hast und

2. Er ein sehr hohes Einkommen hat.

Wäre Dein Ehemann z. B. Manager, oder Chefarzt, dann stände Dir ein Taschengeld von eventuell 2.000,- mtl. zu. Dieses könnte dann natürlich herangezogen werden.


peppie 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 16:02

Ich habe einen Halbtagsjob, mein Mann verdient netto ca. das 4-fache. Noch müssen wir nicht zuzahlen, da wir für unsere Tochter, die noch studiert, Unterhalt zahlen. Vermögen was angerechnet werden könnte haben wir auch nicht. Deshalb die Frage, ob das Vermögen aus dem Hausverkauf angerechnet werden kann. Mein Mann ist ja Erbe, nicht ich. 

wfwbinder  19.07.2017, 17:59
@peppie

Ich schrieb doch:

 Weder mit seinem Einkommen, noch mit seinem Vermögen.

DEin Mann wird nie etwas von seinem Geld geben müssen.

Du bist Berufstätig, also kannst Du herangezogen werden.

Wärst Du nciht berufstätig, würde Dir vom Familieneinkommen ein angemessenes Taschengeld zugerechnet. Wäre das dann in einer Höhe, dass man Dir daraus etwas nehmen könnte, dann müßtest Du auch zahlen, selbst wenn Du nicht berufstätig wärst (über die Tätigkeit als Hausfrau hinaus).

Von Vermögen Deines Mannes wird Dir nichts zugerechnet.

Hallo,

um festzustellen, ob sich eine Tochter/Sohn an den Kosten der Pflege beteiligen muss, werden auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schwiegerkinder/Partner herangezogen. 

Inwieweit das Vermögen des Ehepartners eingerechnet wird bzw. die Höhe der Zuzahlung beeinflusst, diese Frage kann ich dir leider nicht beantworten.