Haus vor der Ehe gekauft und modernisiert: muss ich meinem Mann die Modernisierungskosten komplett erstatten?
Ich habe vor 9 Jahren ein altes Haus gekauft (Alleineigentümer und alleiniger Kreditnehmer) und mit meinem Lebensgefährten modernisiert. vor 8 Jahren haben wir geheiratet, jetzt wollen wir uns trennen.
Mein Mann profitiert sehr von der Wertsteigerung im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Aber was ist mit den Investitionen VOR der Ehe? Muss ich diese Vollständig oder anteilig zurück erstatten?
1 Antwort
Nein Investitionen /Eigentum vor der Ehe fällt nicht in den Zugewinn. Also wenn die Immobilie im 1. Jahr renoviert wurde, sind die Kosten der Renovierung zum Kaufpreis zu addieren und fallen nicht in den Zugewinn. Vorausgesetzt sie lassen sich belegen. Ist der Kredit denn für den Kauf des Hauses aufgenommen worden oder für die Renovierung, oder für beides? Das lässt sich ja belegen.
Ja dann erstatte doch die Ersparnisse Deines Mannes aus dem betreffendem Jahr, wenn er die Auszahlung belegt.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Es wurden über den Kredit hinaus noch die Ersparnisse von beiden in das Haus gesteckt. Ich würde gerne verstehen, inwieweit die von meinem Mann getragenen Kosten zu erstatten sind, da ja quasi ich als Alleineigentümerin den Vorteil daraus habe.