170 Überstunden abbauen oder ausbezahlen lassen in der Steuerklasse I?
Hallo,
ich habe 170 Überstunden. meine Kollegen meinen auf jeden Fall abbauen, da sie zu stark versteuert werden. SK 1 (ledig, keine Kinder)
Was meint ihr?
4 Antworten
Das kommt dabei raus, wenn man Kollegen fragt (die sicher keine Steuerfachleute sind).
Überstunden werden nicht besteuert.
Besteuert wird Lohn.
Und je höher der ist, umso höher kann der Steuersatz werden.
Es liegt jetzt nur an Dir, was Du willst.
Mehr verdienen oder mehr (vielleicht nutzlos verplemperte) Freizeit.
Komme mir keiner mit dem Gesundheitsaspekt.
Und je höher der ist, umso höher kann der Steuersatz werden.
Vermutlich auch über 42 bzw. 45 %? Das ist glücklicherweise nur der Wunschgedanke mancher Parteianhänger, aber nicht die Realität des bestehenden Steuertarifes.
PS: Für ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von € 8.821 bis 256.303 gilt aber Deine Aussage.
Was ist Dir lieber:
"Geld oder Freizeit oder eine Mischung (z. B. 50:50)"?
Bei der Auszahlung rutscht die zusätzliche Belastung mit Steuern natürlich idR in der Progression nach oben, aber bei der jährlichen Einkommensteuererklärung erfolgt wieder ein gewisser Ausgleich.
Die zusätzlich gezahlten Sozialabgaben auf die Überstundenauszahlung sind natürlich idR weg:-(
"idR= in der Regel" sollte natürlich heißen, dass es dies überwiegend so ist, aber es manchmal auch auf die Details im Einzelfall ankommt, aber da hast Du Dich ja vornehm zurückgehalten.
Deine Kollegen sind offenbar etwas "unbedarft" und wenig hilfreich.
Je nach Größe der Firma des Arbeitgebers muss man nicht mal auf die Erstattung aus der ESt-Erklärung warten (vielleicht kann das heute so gut wie jede Firma - bin nicht mehr up to date).
Der Arbeitgeber kann den sog. Lohnsteuerjahresausgleich machen (nicht zu verwechseln mit dem LJA für Arbeitnehmer, den es seit zwanzig oder mehr Jahren nicht mehr gibt).
So bekommt er eben mit der letzten Jahreszahlung erheblich mehr an Netto.
Ja, die Sichtweise "es lohnt sich nicht" ist immer noch sehr verbreitet. Weil man immer noch eben die Kollegen oder den Gärtner von nebenan fragt.
Dabei gibt doch heute das Internet (bei einigermassen richtiger Sucheingabe) wirklich sehr gut Auskunft. Und das würde ich doch denen unterstellen, die sich in diese Seite einloggen können.
"Die zusätzlich gezahlten Sozialabgaben auf die Überstundenauszahlung sind natürlich idR weg" - ja, aber ...
idealerweise eben nicht, dafür bekommt jemand anders Leistungen - so hat sich Bismarck das mal gedacht.
170 Stunden mehr abzurechnen, wenn es ohne Überstundenzuschlag wäre, so wäre es wie das doppelte Gehalt.
Also finanzielle, als wäre das einkommen verdoppelt.
meine Kollegen meinen auf jeden Fall abbauen, da sie zu stark versteuert werden
Also würden Deine Kollegen eine Gehaltsverdoppelung ablehne mit der Begründung zu viele Abzüge?
Leider kennen wir die Summen nicht, aber unter Umständen greifen in der Sozialversicherung sogar schon die Beitragsbemessungsgrenzen.
Manche Arbeitskollegen glauben sogar an das Märchen:
kräftige Bruttolohnsteigerung = weniger Netto.
Ja, so hab ich auch gedacht. Der erhöhte Steuersatz für den Monat der zusätzlichen Gehalts gleicht sich doch über die Einkommensteuererklärung teilweise aus.
Diese Sichtweise (es lohne sich nicht...) ist aber wohl weit verbreitet bei Arbeitnehmern.
Und Naturlich muß man sich fragen, ob einem Geld oder Freizeit wichtiger sind. Jedenfalls kann man sich nicht anhand einer Monatsabrechnung abschließend ausrechnen, man habe “so wenig netto“ für die geleisteten Überstunden erhalten. Denn man bekommt doch wahrscheinlich etwas von diesen erhöht abgeführten Steuern zurück. Nur, das erfährt man natürlich erst im nächsten Jahr.
Man kann natürlich die 173 Überstunden auch auf mehrere Monate verteilt auszahlen lassen, dadurch mildert man den sofort spürbaren Effekt.