Steuerliche Geltendmachung einer Projektwohnung

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Die Aussage des Steuerprüfers ( ein Junger? Gewiss.) ist allerdings an den Haaren herbeigezogen.

Sowohl Deine Argumente, als auch die Sichtweise zu dieser Wohnung analog zu einer für dopp. Haushaltführung eines Arbeitnehmers angemieteten greifen.

Im Fall einer dopp. HHF kann ein AG für den AN eine Wohnung mieten, die Kosten steuerfrei übernehmen und dieselben als BA absetzen. Falls hier ein Betriebsprüfer käme und dies nach Tagen beschränken möchte, würde der von der Firma beauftragte Steuerberater sich möglicherweise einen ziemlich dicken Ast lachen.

Ich habe dazu ein Beispiel über eigentlich genau denselben Sachverhalt, das man dem Prüfer entgegenhalten kann:

Eine Firma beschäftigt Softwareentwickler, diese werden jeweils für einzelne Projekte bei den Kunden eingesetzt. Diese Firma stellt am Ort einiger Kunden den Softwareentwicklern Wohnungen für die Zeit ihres Einsatzes kostenlos zur Verfügung. Dies wird durch das Finanzamt als Betriebsausgabe anerkannt und der Softwareentwickler muss dies auch nicht als geldwerten Vorteil versteuern.

Softwareentwickler die an anderen Orten bei Kunden tätig sind, können Kosten für eine selbstgemietete Wohnung ebenfalls wegen beruflich bedingter Auswärtstätigkeit geltend machen (Anlage N Zl. 50)

In beiden Fällen ist es unerheblich, wenn der Softwareentwickler gelegentlich nicht am Wochenende an seinen Wohnort zurück fährt.