Zu wenig Wechselgeld erhalten. Was kann ich machen?
Ich bin 19 Jahre alt und war gestern Abend im Trinkgut Alkohol kaufen. An der Kasse hat mich ein Azubi bedient, leider ist dabei aber ein Fehler beim Rückgeld passiert:
ich habe ihm einen 20€ Schein gegeben und er hat diesen in die Kasse getan, dann erschien aber eine Fehlermeldung und die Kasse hat auf einmal nicht mehr funktioniert. Daraufhin hat der Azubi seine Kollegen angefunkt, die sich allerdings geweigert haben ihm zu helfen und in einem recht schroffen Ton meinten er solle einfach weiter machen. Verständlicherweise war der Junge dadurch ziemlich gestresst und musste den Rückgeld Betrag im Kopf ausrechnen, einen Kassenbon konnte man bei der Kasse auch nicht mehr ausdrucken was für mich erstmal aber kein Problem war. Als ich dann aber aus dem Geschäft raus bin und mein Geld wegstecken wollte ist mir aufgefallen dass ich ja mit 20€ gezahlt habe und 10€ Zu wenig Wechselgeld erhalten habe. Mir selbst war das an der Kasse auch nicht aufgefallen da es zwischen Einzahlung und Rückgeldgabe ja diesen Vorfall mit dem kassenausfall gab. Ich bin dann direkt wieder rein in das Geschäft und habe diesen Fehler dem Azubi mitgeteilt, dieser wollte mir das Geld auch sofort wieder geben dann hat sich allerdings ein Kollege eingeklinkt der zuvor nicht an der Kasse war. Dieser fragte dann unfreundlich ob der Azubi wirklich sicher ist und zu mir im gleichen Ton dass sie Später einen Kassensturz machen können und mich dann anrufen wie’s aussieht. Bis dahin war das alles auch kein wirkliches Problem für mich, weil kann ja jedem mal passieren und ich kann mir ja nachher meine 10€ abholen und gut ist- hab ich mir so gedacht.
Als ich dann aber angerufen wurde, wurde mir mitgeteilt, dass sich 15€ zu viel in der Kasse befinden mir meine 10€ aber trotzdem nicht zurückgezahlt werden können. Jetzt stelle ich mir die Frage warum sie mir die 10€ nicht zurückgeben dürfen obwohl ja nachweislich zu viel Geld in der Kasse ist. Darf der Laden das dann überhaupt behalten? Wird ja schließlich nicht versteuert denke ich mal.
Leider habe ich aber auch den Kassenbon nicht um den Fehler zu beweisen, da der Druck mit der kaputten Kasse nicht möglich war. Das ist ja aber auch wiederum nicht meine Schuld und jetzt bin ich die mit 10€ weniger in der Tasche. 😬
Danke schonmal für antworten.
2 Antworten
Wenn du das Rückgeld nicht gleich nachzählst und Fehler vor Ort klärst, hast du keine Chance mehr. Der Händler muss das Geld nicht mehr herausgeben.
Wenn der Händler 15 Euro zu viel in der Kasse hatte, könnte er zumindest aus Kulanz hier weiterhelfen. Das ist aber lediglich eine persönliche Meinung.
Die 15 Euro zu viel in der Kasse versteuert der Händler im Übrigen, da die 15 Euro beim Kassenabschluss in der Kasse waren und als außergewöhnliche Einnahmen zu verbuchen sind.
Danke für die Antwort.
Ich war eben noch einmal zusammen mit meinem Vater da und es hat sich herausgestellt, dass die nicht 15€ zu viel sondern zu wenig in der Kasse hatten; ich hatte das also falsch verstanden. Wenn es zu viel gewesen wäre hätte ich das Geld sogar zurück gekriegt, aber bei dem Azubi scheint wohl einiges schief gegangen zu sein, wenn am Ende sogar trotz meiner 10€ zu wenig Geld in der Kasse war.
Wenn es keine (passende) positive Kassendifferenz gibt, ist es schwierig. M. E. hast du zwar einen Erstattungsanspruch, aber den musst du beweisen. Kannst du aber jetzt nicht mehr. Gibt es dort im Kassenbereich Videokameras? Dann sollen die das mal anhand der Aufzeichnungen prüfen. Die Uhrzeit weißt du ja hoffentlich noch. Wenn es keine Aufzeichnungen gibt, ist das Geld halt weg.
Ist mir (Barkasse, aber anderer Geschäftszweig) übrigens auch schon passiert, dass ich zu wenig Rückgeld rausgegeben habe und der Kunde erst später angekommen ist, er hätte zu wenig bekommen. Vom Gefühl her hätte ich in dem Fall gesagt, kann nicht sein, ich habe das Geld definitiv in die Hand genommen. Offenbar habe ich das Geld aber danach wieder in die Kasse gelegt, statt es dem Kunden zu geben (nebenbei mit dem Kunden geredet). War aber zum Glück anhand der Kassendifferenz nachvollziehbar, also am nächsten Tag Kunden angerufen, dass er das Rückgeld abholen kann. Will sagen: Kommt vor, sollten beide Seiten aber möglichst vermeiden. Und deswegen soll und muss der Kunde (besonders bei größeren Beträgen) immer sofort nachzählen.