Ein kurzlaufender Immobilienkredit mit Sondertilgungsmöglichkeit wurde mit einer Anschlusszinsvereinbarung auf fünf Jahre vereinbart. Im neuen Vertrag sind wieder Sondertilgungsmöglichkeiten vereinbart. In Klammer(unter Verzicht auf die Berechnung von Vorfälligkeitsentgelt). Jetzt muss ich allerdings relativ kurzfristig die Immobilie verkaufen. Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nehme ich an werden die bis Ablauf möglichen Sondertilgungen von der Bank nicht berücksichtigt. Ist diese Klausel gültig oder entspricht sie nicht den gesetzlichen Vorgaben.