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Ist eine Geschäftsordnung im Verein rechtskräftig?

Neben der Satzung haben wir eine Geschäftsordnung, die sehr viele Dinge regelt. Unsere Satzung verweist auch an mancher Stelle auf die Geschäftsordnung.

Das Vereinsregister und das Finanzamt haben aber nie nach unserer Geschäftsordnung gefragt.

Wir regeln in der GO maßgeblich den Ablauf der Versammlungen und Sitzungen, welche Formen von Anträgen möglich sind und welche Strafen verhängt werden können.

Darüber hinaus regelt die GO die Aufgaben des Vorstands, zum Beispiel die Pflichten des Kassenwarts bei der Buchführung. Die Vorstandsposition A ist gleichzeitig Vereinsrichter und Kassenprüfer. Also prüft Vorstand A den Vorstand B. Liegt hier eine Verletzung vor? Grundsätzlich ist der Kassenprüfer zu Neutralität verpflichtet und hat auch einen Strafantrag gegen den Kassenwart zu stellen, wenn Veruntreuung vorliegt.

Da ich die Geschäftsordnung formuliert habe, habe ich immer darauf geachtet, keine Kollusionen zu ermöglichen und weitgehende Rechte der Mitgliederversammlung einzubauen, Vorstände abzusetzen oder zu bestrafen für Fehlverhalten.

Ist die Geschäftsordnung insoweit rechtskräftig, als dass man aus ihr Ansprüche ableiten kann?

Beispielsweise wäre es ja gut, wenn man auch seitens des Vorstandes Ansprüche auf Entlastung etc. herleiten kann. Da wir aber sowas nicht in der Satzung geregelt haben, sondern nur in der Geschäftsordnung, bin ich mir unsicher.

Obwohl zwar Verweise auf die Geschäftsordnung in der Satzung eingebaut sind, steht dort nicht ausdrücklich drin, dass die Geschäftsordnung bindend ist. Jedoch soll ist bei einer Mitgliedschaft die Bindung an die GO vorgeschrieben.

Wie ist die aktuelle Lage zu bewerten?

Verein, Vereinsrecht, Vorstand
Angemessenheit der Ehrenamtspauschale i.H.v. 840 Euro pro Jahr?

Beim ARD Podcast zur AWO Affäre kam auch die an dich harmlos klingende Ehrenamtspauschale als wichtiges Instrument der Veruntreuung von Vereinsgeldern zur Sprache.

Daher habe ich mir 3 verschiedene fiktive Beispiele überlegt, um die angemessene Anwendung der Ehrenamtspauschale hierzu zu diskutieren.

1. **Tennisverein mit 300 Mitgliedern**: Der Kassenwart übernimmt neben der Kassenführung auch die Trainingsabrechnung, Übungsleiterverwaltung, Mitgliedsverwaltung, alle Meldungen an Verbände, Förderanträge, Vorstandssitzungen und Compliance Management. Eine geeignete Vereinssoftware wird verwendet.

2. **Hasenzuchtverein, wegen zunehmendem Wegsterben der Mitgliederbasis mit nur mehr 3 Mitgliedern**: Der Kassenwart führt einmal jährlich die Beitragserhebung durch, nimmt an einer Vorstandssitzung und einer Hauptversammlung teil. Der Arbeitsaufwand ist sehr gering.

3. **Sportverein mit 3000 Mitgliedern und 15 Sparten**: Der Kassenwart kümmert sich um umfangreiche Aufgaben, einschließlich Trainingsabrechnung, Übungsleiterverwaltung, Mitgliedsverwaltung, Verbandsmeldungen, Förderanträge, Vorstandssitzungen und Compliance Management. Auch hier wird eine geeignete Vereinssoftware verwendet.

Inwieweit ist die Ehrenamtspauschale von 840 Euro für diese drei Vereinstypen jeweils angemessen, und gibt es bessere Alternativen oder Ergänzungen zur Anerkennung der Arbeit des Kassenwarts?

An welche Dokumentationspflichten sollte die Ehrenamtspauschale jeweils geknüpft werden, sofern sie angemessen und geeignet ist, für das entsprechende Ehrenamt auch eine Besetzung zu finden?

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

Vereinsrecht
Für das Austreten aus einem Amt soll ich "Schadensersatz" bezahlen?

Für das Rücktreten von einem Amt soll ich nun für die Erneuerung von Visitenkarten und Flyern bezahlen.

Für Vorhaben, die weder mit mir noch mit durch mich verursachte Mitkosten was zu tun haben (keine Projekte auf meinem Namen offen).

Welche Rechtsgrundlage hat dies?

Ich kann diesen Beschluss offenkundig ad absurdum führen:

1. Ich habe von einem Recht gebrauch gemacht, für das bürgerrechtlich keine Strafe vorgesehen ist, das in der Tat beliebig ohne Angaben von Gründen möglich ist, insbesondere da ich weder offene Forderungen noch ein nicht abgeschlossenes Projekt im Vereinsnamen habe.

Auch in der Satzung steht keine Geldstrafe für das Niederlegen eines Amtes als Nicht-Hauptvorstand.

Soll ich die verfassungsgetreue Freiheit auf Entscheidung eines freien Rechts etwa mit Geldstrafe begleichen? Hallo, spreche ich hier die Demokratie?

2. Logisch: Soll man dann jedem, der ein Amt wechselt einen potenziellen Sicherungsfonds abknüpfen? Sollen Mitglieder, die austreten, eine Leben an Mitgliedsbeiträgen zahlen für den potenziellen Schaden? Soll ich Elon Musk auf $220 Mrd. verklagen, weil ich einen finanziellen Schaden davon habe, nicht er zu sein?

Was unterscheidet denn dieses Gedankengut von faschistischen, anti-demokratischen Grundsätzen?

Soll jede informelle, unverbindliche Forderung eines Gesamtvorstandes stets erfüllt werden und sonst mit Geldstrafe belegt werden?

Auffällig ist auch, dass dies als SEPA-Auftrag durchgeführt werden soll - warum denn nicht als schriftliche Rechnung? Damit ich mich etwas einschüchtern lassen soll ohne einen Einspruch?

Geld, Finanzen, Kredit, Recht, Schadensersatz, Schulden, Verein, Vereinsrecht, Vorstand

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