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Angemessenheit der Ehrenamtspauschale i.H.v. 840 Euro pro Jahr?

Beim ARD Podcast zur AWO Affäre kam auch die an dich harmlos klingende Ehrenamtspauschale als wichtiges Instrument der Veruntreuung von Vereinsgeldern zur Sprache.

Daher habe ich mir 3 verschiedene fiktive Beispiele überlegt, um die angemessene Anwendung der Ehrenamtspauschale hierzu zu diskutieren.

1. **Tennisverein mit 300 Mitgliedern**: Der Kassenwart übernimmt neben der Kassenführung auch die Trainingsabrechnung, Übungsleiterverwaltung, Mitgliedsverwaltung, alle Meldungen an Verbände, Förderanträge, Vorstandssitzungen und Compliance Management. Eine geeignete Vereinssoftware wird verwendet.

2. **Hasenzuchtverein, wegen zunehmendem Wegsterben der Mitgliederbasis mit nur mehr 3 Mitgliedern**: Der Kassenwart führt einmal jährlich die Beitragserhebung durch, nimmt an einer Vorstandssitzung und einer Hauptversammlung teil. Der Arbeitsaufwand ist sehr gering.

3. **Sportverein mit 3000 Mitgliedern und 15 Sparten**: Der Kassenwart kümmert sich um umfangreiche Aufgaben, einschließlich Trainingsabrechnung, Übungsleiterverwaltung, Mitgliedsverwaltung, Verbandsmeldungen, Förderanträge, Vorstandssitzungen und Compliance Management. Auch hier wird eine geeignete Vereinssoftware verwendet.

Inwieweit ist die Ehrenamtspauschale von 840 Euro für diese drei Vereinstypen jeweils angemessen, und gibt es bessere Alternativen oder Ergänzungen zur Anerkennung der Arbeit des Kassenwarts?

An welche Dokumentationspflichten sollte die Ehrenamtspauschale jeweils geknüpft werden, sofern sie angemessen und geeignet ist, für das entsprechende Ehrenamt auch eine Besetzung zu finden?

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

Vereinsrecht
Rücktritt als 1.Vorsitzende zur Unzeit, sechs Monate gewartet, nix passiert, was kann ich tun, um aus dem Vereinsregister rauszukommen?

Sachverhalt/Dilemma

Der Vorstand ist laut Satzung mit 2 von 3 entscheidungsberechtigten Personen weiterhin geschäftsfähig ( gemeinnütziger eingetragener Verein). Meinen Rücktritt veranlasste ich als 3. Person (Vorsitzende) jedoch kurzfristig, weil ich erhebliche Mängel in der Vereinsarbeit aufdeckte, die zu großen Schäden für Leib und Leben führen könnten (Brandschutz, Fluchtwege, fehlendes Sicherheitsprotokoll - keine Veranstaltungsversicherung möglich, ohne erheblichen finanziellen Aufwand). Da diese Tatsachen jedoch weiterhin vertuscht werden sollten und ich keine Mehrheit fand, die bereit war, diesen Missständen Rechnung zu tragen und deswegen auch noch gemobbt wurde, kündigte ich sowohl Mitgliedschaft, als auch Amt. Ich kam mir hinlänglich für blöd verkauft vor.

Da mein Rücktritt jedoch zur Unzeit geschah, gewährte ich die erforderliche Zeit für die Organisation von Neuwahlen, mit der Bitte um schnellstmögliche Regelung und in der Hoffnung auf Einsicht in die prekäre Situation. Nun sind mehr, als sechs Monate vergangen und es scheint, dass die Umstände jedoch dem noch amtierenden Vorstand keinerlei Anlass dafür gibt.

Bin ich immer noch haftbar? (Rücktritt erfolgte schriftlich und wurde bestätigt)

Komme ich selbst aus dem Vereinsregister raus?

Hinsichtlich des Betrugs und der Verschleierung auch ggü der Mitglieder ist es vielleicht ratsamer rechtliche Schritte einzuleiten und ein Veranstaltungsverbot zu erwirken? Welche Verantwortung trage ich dabei?

Vereinsrecht
Für das Austreten aus einem Amt soll ich "Schadensersatz" bezahlen?

Für das Rücktreten von einem Amt soll ich nun für die Erneuerung von Visitenkarten und Flyern bezahlen.

Für Vorhaben, die weder mit mir noch mit durch mich verursachte Mitkosten was zu tun haben (keine Projekte auf meinem Namen offen).

Welche Rechtsgrundlage hat dies?

Ich kann diesen Beschluss offenkundig ad absurdum führen:

1. Ich habe von einem Recht gebrauch gemacht, für das bürgerrechtlich keine Strafe vorgesehen ist, das in der Tat beliebig ohne Angaben von Gründen möglich ist, insbesondere da ich weder offene Forderungen noch ein nicht abgeschlossenes Projekt im Vereinsnamen habe.

Auch in der Satzung steht keine Geldstrafe für das Niederlegen eines Amtes als Nicht-Hauptvorstand.

Soll ich die verfassungsgetreue Freiheit auf Entscheidung eines freien Rechts etwa mit Geldstrafe begleichen? Hallo, spreche ich hier die Demokratie?

2. Logisch: Soll man dann jedem, der ein Amt wechselt einen potenziellen Sicherungsfonds abknüpfen? Sollen Mitglieder, die austreten, eine Leben an Mitgliedsbeiträgen zahlen für den potenziellen Schaden? Soll ich Elon Musk auf $220 Mrd. verklagen, weil ich einen finanziellen Schaden davon habe, nicht er zu sein?

Was unterscheidet denn dieses Gedankengut von faschistischen, anti-demokratischen Grundsätzen?

Soll jede informelle, unverbindliche Forderung eines Gesamtvorstandes stets erfüllt werden und sonst mit Geldstrafe belegt werden?

Auffällig ist auch, dass dies als SEPA-Auftrag durchgeführt werden soll - warum denn nicht als schriftliche Rechnung? Damit ich mich etwas einschüchtern lassen soll ohne einen Einspruch?

Geld, Finanzen, Kredit, Recht, Schadensersatz, Schulden, Verein, Vereinsrecht, Vorstand

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