4 Antworten

Aha.

Also darf auch keinen Champagner mehr schlürfen seitdem der nicht mehr kostenlos ist.

Soll ich deshalb beim Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte klagen?

Oder gar auf Rotkäppchensekt umsteigen?

Den Artikel zu lesen ist einfach, aber mit dem Verständnis hapert es bei dir!

Die Kinder dürfen nach wie vor IM KINDERGARTEN oder zu Hause dieses Lied singen, aber natürlich NICHT bei öffentlichen Konzerten, wie es im Artikel erwähnt ist. Wenn sie bei der öffentlichen Präsentation die GEMA = Gebühr für öffentliche Aufführungsrechte, die dem Künstler zugutekommt, zahlt, darf auch öffentlich das Lied gesungen werden. Aber das will der Kindergarten offenbar nicht. Er bereichert sich mit dem Liedgut eines Dritten. Jede Cover -Band führt diese Gebühren ab. Warum nicht der Kindergarten?


Schulzfabiio 
Beitragsersteller
 23.04.2024, 08:39

Weil eine coverband Gewinn machen ein Kindergarten nicht?

MonavdH  29.04.2024, 19:30
@Schulzfabiio

Die Coverband bezahlt Gema! Der Kindergarten macht doch auch Gewinn, wenn er öffentlich aufführt. Die machen solche Konzerte nicht Just for Fun.

Geht es auch in verständlichen Worten!?!

Sollen wir die Worte erst noch selbst sortieren, damit sie einen Sinn ergeben?