Muss der Rest Küche noch bezahlt werden?

Hallo zusammen, brauche mal euren rat. Ich habe mit meiner Frau im Mai 2012 einen Küche gekauft, Im Wert von 20.000€, es war sofort eine Anzahlung, von 10.000€ zu leisten. Das haben wir auch gemacht. Die Küche wurde im Juni 2013 bei uns im Haus eingebaut. Da fing der Ärger auch schon an, Ceranfeld war das Glas gesprungen, kaffemaschine hat das ganze Zubehör gefehlt, Das habe ich mir später selber bei der Firma Neff bestellt. Weil von der Firma Ostermann nix kam. Andere Elektro Geräte waren alle ohne Bedienungsanleitung . Hängeschränke waren Macken, Schubladen waren Macken, Zwei hänge boards mit Beleuchtung verformt. Abzugshaube, haben die sich beim messen vertan, und ich hab jetzt Löcher in der Decke. Eine Holzrückwand wurde nicht richtig befestigt, Das ceranfeld,das ich neu bekommen habe, haben die nicht vernünftig eingebaut. Wo die Küche stand und die Mengel auch, habe ich denen, dann nur 5.000€ gegeben. Habe gesagt den Rest gibt es erst wenn alle Fehler behoben sind. Bis Dezember 2013 war die Firma Ostermann 6 mal bei mir, Und immer noch nicht sind alle Mengel behoben. Kurz vor Weihnachten kam ein Gutachter raus um sich die Mengel mal anzuschauen. Dann fragte er mich was wir jetzt machen, besser gesagt, wie mir die Firma Ostermann entgegen kommen kann. Mein Vorschlag war, die Mengel bleiben wie sie sind und ich mach das selber fertig, dafür bekommt die Fa. Ostermann Kein Geld mehr. Dann sagte er, er wird das prüfen und wird spätestens in 2 Wochen melden. So jetzt haben wir Mitte Juli, da ruft mich die Fa. OSTERMANN an, und fragt nach einem Termin, wo die Mengel behoben werden können. Aber die Mengel habe ich selber alle behoben. Da im Dezember keine Antwort kam, hab ich mir gedacht, Das sie auf das Vergleichsangebot zugestimmt haben.

Was soll ich jetzt tun????

Geld, küche, Recht, Zahlung
Inkassofirma sagt, sie haben Vollstreckungstitel zerschreddert nach meiner Zahlung - Was nun?

Hallo,

Ich habe folgende Frage:

Ich hatte bei einem Inkassobüro Schulden. Das Inkassobüro hat auch einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) gegen mich. Ich habe die Schulden komplett beglichen, bekam von meinem Gläubiger allerdings nur ein einfaches Erledigungsschreiben, aber den Titel haben sie mir nicht zurückgeschickt. Nun habe ich 2 Mal beim Inkassobüro angerufen und auch mit 2 verschiedenen Mitarbeiterinnen geredet. Ich habe beide Male darum gebeten, mir den entwerteten Titel zu schicken und habe erwähnt, dass ich laut § 371 des BGB (Rückgabe des Schuldscheins) ein Recht darauf habe. Beide Male wurde mir daraufhin geantwortet, dass sie die Akten bereits zerschreddert haben und den Vollstreckungstitel ebenfalls. Als ich dann meine Angst erwähnte, dass der Titel irgendwann einfach weiterverkauft wird und ich dann erneut zahlen muss, wurde mir beide Male versichert, dass das Inkassounternehmen das nicht macht, weil sie sich sonst strafbar machen würden. Zudem wurde mir versprochen, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche und dass ich positiv denken soll. Beide sagten, dass Akten, sobald sie erledigt sind so wie in meinem Fall, weil ich ja alles bezahlt habe und ich das Erledigungsschreiben bekam, in einen Container kommen und zerschreddert werden. Das haben mir beide so beschrieben, oder wird es schon stimmen, oder? Als ich gefragt habe, warum sich nicht an die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gehalten wird, wurde mir gesagt, dass sie mir das nicht genau sagen können, weil sie nicht in der richtigen Abteilung ist. Eine von beiden meinte dazu nur: "Weil wir sonst im Papier ersticken würden." Ich fragte mehrmals nach, ob sie den Vollstreckungstitel wirklich nicht irgendwann einfach weiterverkaufen und mir wurde es beide Male versichert. Beide sagten auch noch, dass Kohl (das Inkassounternehmen) schon seit 40 Jahren existiert und dass die Firma solche Betrügereien nicht macht. Sowas könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagten auch "Sie haben das Erledigungsschreiben und gut ist."

Meint ihr nun, dass ich mit dem Thema abschließen kann und dass das Inkassounternehmen die Wahrheit gesagt hat? Ich habe zumindest versucht, den Vollstreckungstitel zurückzubekommen, aber wenn mir jedes Mal gesagt wird, dass die grundsätzlich solche Titel nicht zurückschicken, sondern alles schreddern, nachdem es erledigt ist, kann ich nichts weiter tun. Ich weiß nicht, obh es sich lohnen würde, einen Rechtsanwalt einzuschalten und auf den Titel zu bestehen. Wenn die den Titel wirklich geschreddert haben und ihn nicht irgendwann verkaufen, dann bin ich vollkommen zufrieden, da mir dann nix mehr passieren kann und ich nicht doppelt zahlen muss. Dann bräuchte ich auch keinen Rechtsanwalt. Die Frage ist nur, ob das Inkassobüro die Wahrheit gesagt hat. Sie meinten aber auch, dass das Erledigungsschreiben und die Kontoauszüge als Beweis ausreichen, dass die titulierte Forderung beglichen ist.

Frage: Soll ich zum Rechtsanwalt oder brauche ich das nicht?

Gläubiger, Inkasso, Recht, Zwangsvollstreckung, BGB, Zahlung

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