Keine Kirchsteuer bezahlt - Trotz Zugehörigkeit
Hallo zusammen,
ich bin römisch-katholisch getauft, hatte Kommunion und Firmung. Mir ist nun aufgefallen, dass in meinen Lohnsteuerdaten keine Religion hinterlegt ist und ich somit keine Kirchensteuer bezahlt habe.
Laut Auskunft des Pfarramts bin ich dort als konfessionslos/ausgetreten registriert. Auch im Taufregister wurde ich nicht gefunden.
Eine weitere Nachfrage bei der Meldebehörde (Gemeinde) bin ich auch dort als konfessionslos/ausgetreten hinterlegt. Ich bin jedoch nie aus der Kirche ausgetreten.
Ich möchte nun eine Nachzahlung vermeiden, wie soll ich mich hierzu verhalten? Wielang sind denn die Verjährungsfristen bei der Kirchensteuer?
Vielen Dank!
2 Antworten
Danke für deine Antwort. Ich habe aber Bedenken, dass ich durch den Einzritt ggf schlafende Hunde wecke?
Ich hätte ja prinzipiell mit der Kirchenstuer kein Problem; jedoch möchte ich eine Nachzahlung vermeiden.
Dazu kommt, dass beim Wiedereintritt in die Kirche die Austrittsbescheinigung verlangt wird, welche ich ja nicht habe?!
dann hol dir die fehlende Austrittsbescheinigung von irgendeiner der genannten Behörden - z.B. vom Standesamt (je nach Bundesland). Sicherlich können sie bescheinigen, dass du nicht (mehr) Mitglied bist, sofern sie keinen Austrittstermin finden.
Und mit dem gehst du dann zur Kirche. So würde ich das angehen.
Geh zur Meldebehörde. Die sollen Dich ab dem nächsten Monatsersten wieder aufnehmen. Wenn Du einen Wisch vom Pfarrer benötigst, dann hol den und erklär ihm die Sache. Der ist in der Regel froh über jedes Schaf, dass wieder da ist. Die Kirchensteuer ist ihm da zweitrangig. Er soll Dir den Eintritt ebenfalls auf den nächsten Monatsersten bescheinigen und gut ist.