Muss der Rest Küche noch bezahlt werden?
Hallo zusammen, brauche mal euren rat. Ich habe mit meiner Frau im Mai 2012 einen Küche gekauft, Im Wert von 20.000€, es war sofort eine Anzahlung, von 10.000€ zu leisten. Das haben wir auch gemacht. Die Küche wurde im Juni 2013 bei uns im Haus eingebaut. Da fing der Ärger auch schon an, Ceranfeld war das Glas gesprungen, kaffemaschine hat das ganze Zubehör gefehlt, Das habe ich mir später selber bei der Firma Neff bestellt. Weil von der Firma Ostermann nix kam. Andere Elektro Geräte waren alle ohne Bedienungsanleitung . Hängeschränke waren Macken, Schubladen waren Macken, Zwei hänge boards mit Beleuchtung verformt. Abzugshaube, haben die sich beim messen vertan, und ich hab jetzt Löcher in der Decke. Eine Holzrückwand wurde nicht richtig befestigt, Das ceranfeld,das ich neu bekommen habe, haben die nicht vernünftig eingebaut. Wo die Küche stand und die Mengel auch, habe ich denen, dann nur 5.000€ gegeben. Habe gesagt den Rest gibt es erst wenn alle Fehler behoben sind. Bis Dezember 2013 war die Firma Ostermann 6 mal bei mir, Und immer noch nicht sind alle Mengel behoben. Kurz vor Weihnachten kam ein Gutachter raus um sich die Mengel mal anzuschauen. Dann fragte er mich was wir jetzt machen, besser gesagt, wie mir die Firma Ostermann entgegen kommen kann. Mein Vorschlag war, die Mengel bleiben wie sie sind und ich mach das selber fertig, dafür bekommt die Fa. Ostermann Kein Geld mehr. Dann sagte er, er wird das prüfen und wird spätestens in 2 Wochen melden. So jetzt haben wir Mitte Juli, da ruft mich die Fa. OSTERMANN an, und fragt nach einem Termin, wo die Mengel behoben werden können. Aber die Mengel habe ich selber alle behoben. Da im Dezember keine Antwort kam, hab ich mir gedacht, Das sie auf das Vergleichsangebot zugestimmt haben.
Was soll ich jetzt tun????
3 Antworten
Das sind ja wirklich eine Menge Mengel, äh, Mängel.
Da im Dezember keine Antwort kam, hab ich mir gedacht, Das sie auf das Vergleichsangebot zugestimmt haben.
Denken soll man bekanntlich den Pferden überlassen. Mal von Ausnahmefällen abgesehen ist Schweigen im Rechtsverkehr nicht zugleich die Zustimmung zu einer vertraglichen Vereinbarung. Statt zu denken hättest Du besser geschrieben und zwar einen Brief auf Papier und den in ein Kuvert gesteckt was mit dem Wort "Einschreiben" versehen war. In diesem Brief hättest Du z.B. feststellen können, dass nach 6 Nachbesserungsversuchen Deine Geduld erschöpft ist und Du nun den Kaufpreis minderst und zwar just um jene 5000 Euro (sofern das die Mängel hergaben).
Allerdings noch ist Hopfen und Malz nicht verloren: Ich würde mich auf das Gespräch im Dezember 13 beziehen und jede Nachbesserung ablehnen und zwar einerseits wegen Unzumutbarkeit weiterer Nachbesserungen aufgrund der 6 fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuche und andererseits wegen der schon selber ersatzweise vorgenommenen Nachbesserung. Schreib jeden einzelnen Mangel in dieses Schreiben damit es ganz dramatisch klingt. Wenn sich darauf hin der Firmenanwalt bei Dir melden sollte, fragst Du einfach noch mal bei uns was dann zu tun ist.
Es ist eine Sache, Restzahlung einzubehalten um einen Nacherfüllungsanspruch durchzusetzen.
Eine ganz andere, ohne konkrete Forderung der offenen Mängelbeseitigung unter nunmehr konkreter Fristsetzung von deren engültigen Weigerung einfach mal auszugehen.
Und eine dritte, für fehlenden Bedienungsanleitungen, verspachtelte Bohrlöcher und Befestigung einer lockeren Holzrückwand 5.000 EUR zu kassieren.
Da bleibt abzuwarten, ob die Fa. Ostermann das klaglos hinnimmt...
G imager761
Mai 2012 einen Küche gekauft, wurde im Juni 2013 bei uns im Haus eingebaut
Hat die so lange(13 Monate) ein Künstler schnitzen müssen.