Handwerkerrechnung bar gezahlt - Quittung erhalten - kann ich keine haushaltsnahe DL geltend machen?
Ich habe einen Heizungsmonteur bar bezahlt und eine Quittung erhalten. Stimmt es, dass damit die steuerliche Abzugsfähigkeit nicht mehr gegeben ist? Müssen solche Zahlungen übers Konto laufen?
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Egal, ob haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung, müssen die Zahlungen (mit Ausnahme des Minijobs der Scheckheft-Haushaltshilfe) unbar geleistet werden. Du (nicht: er) darfst allerdings auch auf das Konto des Handwerkers bar einzahlen.
Alle Details finden sich hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2014-01-10-anwendungsschreiben-zu-paragraf-35a.pdf?__blob=publicationFile&v=1