Was muss jemand bezahlen wenn er in der Ausnüchterungszelle übernachten muss?

3 Antworten

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Auf Nachfrage hat mir der benachbarte Commissario folgendes mitgeteilt:

Es kommt drauf an, wo man gesoffen hat. Es gibt deutliche Unterschiede bei den Beherbergungskosten. Ob man in einer grossen Stadt oder einem Dorf das eigene Fassungsvermögen überschätzt - Stadt ist teurer als Land, wie in der Hotellerie auch.

Die Einlieferung tagsüber kostet mehr als die in der Nacht. Wurde Extra-Service in Anspruch genommen und hat man z. B. einen Polizeieinsatz wegen einer Rauferei oder Ruhestörung veranlasst, wird auch das pro benötigtem Polizisten zusätzlich berechnet. Machst Du dabei einem die Tracht kaputt, zahlst Du den Schneider.

Auch wenn man als Übernachtungsgast bereits bekannt ist, gibts keinen Rabatt, sondern Aufschlag. Hast Du dann auch noch unappetitliche Andenken hinterlassen, zahlst Du natürlich die Reinigung.

Ein handfester Rausch kostet - ohne Extras - in Städten ca. soviel wie eine Nacht im 4- Sterne-Hotel. Frühstück gibts nicht.

Als Steuerzahler bin ich begeistert.

Da kommt es darauf an, in welcher Stadt und in welchem Bundesland man sich den Spaß erlaubt hat und, ob man nicht nur nichts verbrochen, sondern auch nichts gebrochen hat. Die Tarife scheinen da nämlich regional sehr unterschiedlich zu sein und u.a.auch von Personal- und Reinigungsaufwand abzuhängen. Wie man hört, fängt das bei etwa 60,--€ an und soll bis etwa 200,-- € gehen. Ich hoffe nur, auf diesen Schreck läßt Du nicht gleich wieder die Korken knallen! Wiederholungsrabatt gibt es nämlich nicht.

na bei diesen Antworten ist ja wohl zumindest eine Bewertung als " Hilfreiche Antwort " fällig, oder ? K.


SteveM 
Beitragsersteller
 28.07.2012, 10:27

Immer mit der Ruhe... Es gibt Leute die haben einen Haufen zu tun und sind viel unterwegs und können nicht jede Sekunde checken was es online so alles zu tun gibt ;-) Aber ja, die Antworten waren gut und natürlich haben sie auch eine Wertung verdient