Muss ich gepfändeten Kaufpreis an Gläübiger des Verkäufers zahlen?
Habe einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Gericht erhalten. Denn ich kaufte einen Pkw für 3000 Euro, was wohl der Gläubiger des Verkäufers mitbekommen hat. Das Auto habe ich. Muss ich jetzt das Geld an den Gläubiger zahlen?
2 Antworten
WEnn Du den Kaufpreis, oder einen Teil davon noch schuldest, dann kannst Du nach Erhalt des Pfändungs- udn Überweisungsbeschlusses mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an den Gläubiger Deines Autoverkäufers zahlen.
Zahlst Du jetzt noch an den Verkäufer, kann es Dir passieren, dass Du zweimal zahlst.
Ausserdem kann es Dir doch egal sein, an wen Du zahlst, denn die Hauptsache ist, dass Du das Eigentum am Wagen hast.
Ja, das musst Du. Darum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Entweder Du zahlst das an den oder Dir wird das Auto gepfändet. Es steht im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ja auch drin, wohin Du zahlen musst. Das ist ein Beschluss, der bei Gericht erwirkt wurde, extra zu diesem Zweck. Deswegen bist Du der sogenannte "Drittschuldner". Meine Freundin arbeitet in einer Anwaltskanzlei.