Gilt eine untervermietete Wohnung als Zweitwohnung?
Ich miete derzeit eine Wohnung, die als WG genutzt wird. Ich möchte nun ausziehen, würde aber den Mietvertrag für die WG behalten und mein Zimmer untervermieten. Das bedeutet, ich miete dann zwei Wohnungen, nutze aber nur eine, die andere ist untervermietet. Gilt das trotzdem als Zweitwohnung?
1 Antwort
Wenn du dort nicht gemeldet bist, hast du dort keinen (Zweit-)Wohnsitz. Wenn du dort nicht wohnst, musst du dich dort auch nicht melden. Einen Mietvertrag zu haben, begründet alleine noch keine Meldepflicht oder einen Zweitwohnsitz.
IANAL, TINLA