Bürgergeldbezug in die Berechnung von Wohngeld?

Eine weitere Wohngeldfrage. Entschuldigt. Aber ich möchte alles richtig machen bzw. auf alles gefasst sein.

Ich habe vor und während der Stellung des Wohngeldantrags Bürgergeld bekommen.

WÄHREND dem Wohngeldantrag in einer neuen Stadt, bei dem die Wohngeldstelle auch die aktuellen Bescheide sehen wollten. Na klar, die müssen ja Bescheid wissen, ob ich dann Wohngeld ODER Bürgergeld bekomme. Wurde ja vom Jobcenter beauftragt, den Wohngeldantrag zu stellen.

Nun frage ich mich aber, ob die Wohngeldstelle mein vorheriger Bezug interessiert, den ich hatte, aus einer anderen Stadt. Ich habe das IMMER wieder transparent dazu geschrieben in den Freitext und gesagt hey, wenn Sie die Daten haben wollen, dann bitte sagen Sie es. Auch mehrmals im Kontaktformular und in Anrufen darauf hingewiesen (habe auch Nachweise). Nichts passiert. Und ich frage mich halt, ob das so seine Richtigkeit hat, dass sie NICHTS anfragen.

Daher meine Frage fürs Verständnis:

Wenn die Wohngeldbehörde prognostisch berechnen will, wie viel Geld ich in den nächsten 12 Monaten bekomme, will sie ja mein Einkommen zwecks Beschäftigung der letzten 12 Jahre wissen (haben sie bekommen). Aber ist der Bürgergeldbezug da wichtig? Ich sende ungern Dinge hin, die ich nicht hinsenden muss. Am Telefon meinte eine Dame sie weiß es nicht, warten sie einfach, bis es angefragt wird. Aber wird es denn angefragt und ist es für die Rechnung wichtig?

Entschuldigt, aber ich würde es wirklich gerne verstehen, wie das gehandhabt wird. Mir geht's psychisch derzeit ganz miserabel und diese Überlegungen belasten mich leider.

Sozialleistungen, Wohngeld, Wohngeldanspruch, Wohngeldantrag
Wie hoch ist das Schonvermögen ab 2023 und wie kann man kurzfristig ungeschütztes in Schonvermögen umwandeln?

Hallo,

bei verschiedenen Quellen wird Schonvermögen auch als "geschütztes Vermögen" definiert.

Die Fragen:

1) Ist das Schonvermögen bei Wohngeld, Bürgergeld, Energiebeihilfen und ähnlichem identisch hoch?

2) Welcher Betrag gilt ab Januar 2023? (im Internet werden Summe zwischen 5000 und 80000 Euro genannt. Oder aber auch Lebensalter in Jahre mal 500 Euro)

3) Wie ist eine relativ kurzfristige, legale Umwandlung von ungeschütztem Vermögen (welches also bei staatlichen Beihilfen angerechnet wird) in Schonvermögen möglich? Ein Beispiel habe ich bisher gefunden: ein arbeitsunfähiger Freiberufler mit einem Vermögen von 100000 Euro investiert 50000 Euro in die Sanierung (Fenster, Türen) etc. seiner kleinen ETW. Da Immobilien anscheinend unbegrenzt zum Schonvermögen gehören, soll dies legal sein?

Wäre es auch möglich (und vor allem sinnvoll?) wenn zB ein 60jähriger eine größere Summe in einen Riestervertrag (auch Schonvermögen) einzahlt?

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ungeschütztes in Schonvermögen "umzuwandeln"? Vielleicht auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Ersparnisse noch relativ, der spätere Rentenanspruch eines Selbständigen gering ist.

Für Antworten danke im Voraus

Altersvorsorge, Rente, Freiberufler, selbständig, Wohngeld, Schonvermögen, Bürgergeld, Energiepauschale

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