Berechnungszeitraum für kinderzuschlag und wohngeld nur in der Vergangenheit?
Hallo
Wir haben seit diesem Monat durch die Kinderbetreuung weniger Geld zur Verfügung und wollten deshalb kinderzuschlag und wohngeld beantragen.
Nun les ich überall dass die 6 Monatseinkommen VOR antragstellung zur Berechnung genommen werden.
VOR der antragstellung hatten wir ja aber genug Einkommen.
Wird also dann das zukünftige Einkommen gewertet, oder müssen wir 6 Monate bis zur antragstellung warten?
1 Antwort
Nachdem Eure Einkommensminderung durch langfristige / dauerhafte Kosten der Kinderbetreuung entstehen, solltet ihr umgehen einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen, Wohngeld sowie auch auf Anteile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen.