Pflegegeld und wohngeld? Brauche Rat?

1 Antwort

Komisch, 1 Minute Google:

Pflegegeld und Wohngeld

Das Pflegegeld wird bei der pflegebedürftigen Person nicht als Einkommen beim Antrag auf Wohngeld angerechnet. 

Anders sieht es unter Umständen aus, wenn das Pflegegeld an eine Pflegeperson weitergeleitet wird:

  1. Pflegeperson die mit im Haushalt wohnt und eine sittliche Pflicht erfüllt: Das Pflegegeld wird nicht angerechnet
  2. Pflegeperson die nicht mit im Haushalt lebt und eine sittliche Pflicht erfüllt: Das Pflegegeld wird zur Hälfte angerechnet
  3. Pflegeperson die nicht im Haushalt lebt und keine sittliche Pflicht erfüllt: Das Pflegegeld wird voll angerechnet

https://www.mittendrin-koeln.de/beratung/beratungsthemen/detail/pflegegeld-darf-nicht-als-einkommen-auf-grundsicherung-oder-andere-leistungen-angerechnet-werden#:~:text=Pflegegeld%20ist%20demnach%20kein%20Einkommen,II%E2%80%9C%20zu%20den%20zweckbestimmten%20Einnahmen.


Leyla634 
Beitragsersteller
 17.04.2023, 12:57

Dankeschön ☺️