Pflegegeld und wohngeld? Brauche Rat?
Hallöchen
es gibt verschiedene Meinungen die mich durcheinander bringen.
Also wird das Pflegegeld als einkommen angerechnet bei der wohngeld bzw dann auch Kinderzuschlag Antrag für die pflegeperson?
meine Schwägerin ist pflegeperson für meine Bruder (meine Bruder ist bei meiner Eltern wohnhaft angemeldet) aber er übernachtet auch mal bei meiner Schwägerin auch bei meiner Eltern!
So meine Schwägerin möchte wohngeldantrag machen wird das als einkommen angerechnet oder nicht?
Es gibt Meinungen : wenn der Pflegeperson bei meiner Schwägerin dauerhaft wohnt wird das nicht mit als Einkommen angerechnet aber wenn er bei meiner Eltern wohnt und meine Schwägerin als pflegeperson dann wird das als einkommen gerechnet!
welche stimmt jetzt ? Was ist eure Erfahrungen
1 Antwort
Komisch, 1 Minute Google:
Pflegegeld und WohngeldDas Pflegegeld wird bei der pflegebedürftigen Person nicht als Einkommen beim Antrag auf Wohngeld angerechnet.
Anders sieht es unter Umständen aus, wenn das Pflegegeld an eine Pflegeperson weitergeleitet wird:
- Pflegeperson die mit im Haushalt wohnt und eine sittliche Pflicht erfüllt: Das Pflegegeld wird nicht angerechnet
- Pflegeperson die nicht mit im Haushalt lebt und eine sittliche Pflicht erfüllt: Das Pflegegeld wird zur Hälfte angerechnet
- Pflegeperson die nicht im Haushalt lebt und keine sittliche Pflicht erfüllt: Das Pflegegeld wird voll angerechnet